Bürger kritisieren Bebauung in Dannenbüttel


Foto: B.I.G. Sassenburg
Foto: B.I.G. Sassenburg | Foto: B.I.G. Sassenburg

Dannenbüttel. Dannenbütteler Bürger haben in der Einwohnerfragestunde während letzten Sitzung des Dannenbütteler Ortsrates die Bebauung im Baugebiet „Maschgartenberg 2“ als nicht ortstypisch und nicht dörflich kritisiert. Dies teilt die B.I.G. Sassenburg in einer Presseinformation mit.


Ortsbürgermeister Horst Loos (SPD) hatte, vermutlich aus Unkenntnis, erklärt, dass die Gemeinde kaum Möglichkeiten hat, dies zu steuern. Dem ist deutlich zu widersprechen, denn die Gemeinde könnte in der Bauleitplanung sogar Kleinigkeiten wie die Farbe der Klinker, Dachziegeln oder Fenster vorschreiben. Sicher muss man diese Details nicht den Bauherren vorschreiben, aber in diesem Baugebiet hätten der Erschließungsgesellschaft enge Grenzen gesetzt werden müssen.

Ratsentscheidung auf anderer Basis


Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates für den Bebauungsplan war ein Entwurf der Erschließungsgesellschaft wie unten dargestellt.
Die Problematik ist allerdings, dass Gemeindebürgermeister Arms mit der Erschließungsgesellschaft einen Vertrag gemacht hat, der den Entwurf nicht verbindlich berücksichtigt. Die Erschließungsgesellschaft hat dann zur Gewinnmaximierung eine andere Aufteilung, mit einer verdichteten Bebauung, umgesetzt. Für die Unternehmen zählt nur „cash“, und nicht, ob die Ortschaft schön gestaltet wird.

Beispielsweise war es nicht vorgesehen, entlang der „Westerbecker Straße“ Mehr- und Einfamilienhäuser im Mix zu bauen. Vielmehr sollten, gemäß unserem Antrag, schöne zweigeschossige Häuser mit Mietwohnungen entstehen, um den dringenden Bedarf zu decken. Besonders für 2-Zimmer-Wohnungen mit 60 bis 70 m² besteht ein große Nachfrage.

Bürgermeister Arms hat sich nicht nur bezüglich der Verkaufspreise von der Erschließungsgesellschaft über den Tisch ziehen lassen , sondern auch noch über die Art der Bebauung. Von den hohen Gewinnen aus der Erschließung des Baugebietes bleibt nicht ein Cent in der Gemeinde. Vielmehr muss die Gemeinde mit Steuermitteln für die Infrastruktur, wie Einrichtungen zur Kinderbetreuung oder Schulen, draufzahlen.


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