Ergebnis der Gemeinderatswahl in Weyhausen: WBG wird stärkste Kraft vor CDU und SPD

In Weyhausen steht der neue Gemeinderat fest. Die WBG setzt sich als stärkste Kraft durch.

von IPPEN.MEDIA


So haben die Menschen in Weyhausen gewählt.
So haben die Menschen in Weyhausen gewählt. | Foto: IPPEN.MEDIA

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Weyhausen – Die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 haben auch in Weyhausen einen neuen Gemeinderat hervorgebracht, der die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren politisch vertritt. Weil Weyhausen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Boldecker Land ist, entscheidet der Gemeinderat vorrangig über örtliche Belange. Zentrale Aufgaben wie Grundschulen, Sportstätten und weitere öffentliche Einrichtungen liegen dagegen überwiegend in der Verantwortung des Samtgemeinderats, den die Bürgerinnen und Bürger bei derselben Wahl ebenfalls bestimmt haben.


Gemeinderatswahl in Weyhausen: WBG wird stärkste Kraft



Die WBG ist in der Mitgliedsgemeinde Weyhausen mit 44,2 Prozent stärkste Kraft im Gemeinderat geworden. Es folgen CDU mit 18,7 Prozent (2021: 19 Prozent) auf Platz zwei und SPD mit 17,6 Prozent (2021: 25,6 Prozent) auf Platz drei. Die Grünen erzielten 10,6 Prozent, die Linke 5 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,4 Prozent und damit leicht unter dem Wert von 2021 (62,9 Prozent) – so die offiziellen Zahlen der Kommune vom 13. September 2026 um 22:29 Uhr.


Für die Samtgemeinderatswahl der Samtgemeinde Boldecker Land, der die Mitgliedsgemeinde Weyhausen angehört, liegen noch keine Ergebnisse vor. Wir aktualisieren diese Stelle, sobald die Auszählung abgeschlossen ist und ein vorläufiges amtliches Ergebnis feststeht.

Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist allein das endgültige amtliche Ergebnis.