Falsche Laubentsorgung kann teuer werden

Laub von Gehwegen darf nicht auf die öffentliche Straße gekehrt werden. Das würde hohe Kosten für die Stadtreinigung verursachen.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Mit dem Herbst hält das bunte Laub Einzug in Gärten und Straßen. Der Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn (ASG) informiert, dass das Laub nicht auf die öffentliche Straße gekehrt werden darf. Darüber informierte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.



Es bestehe die Gefahr, dass die Straßeneinläufe viel schneller verstopfen, was beim nächsten Starkregen dann zu Überflutungen führen kann. Darüber hinaus müsse der ASG das über die Kehrmaschine aufgenommene Laub als Straßenkehricht entsorgen, welches um ein Vielfaches teurer sei als Biomüll, da es sich um Sondermüll handelt.

Hoher Aufwand und hohe Kosten


In den Straßen mit hohem Baumbestand reiche in der Laubzeit eine turnusmäßige wöchentliche Reinigung häufig nicht aus. In bestimmten Bereichen seien Sonderreinigungen notwendig, damit das Laub bei Nässe keine Unfallgefahr darstellt. Wenn Anlieger dann noch zusätzlich das Laub von Ihren Grundstücken in die Gosse fegen, werde der Aufwand noch höher -zu Lasten der Straßenreinigungsgebühren und zu Lasten der Anlieger, die ihr Laub ordnungsgemäß entsorgen.

Deshalb appelliert die Stadtverwaltung an alle Grundstückseigentümer: Bitte entsorgen sie ihr Laub in der Biotonne oder kompostieren sie ihr Laub auf dem Grundstück.


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