Fünf Gruppen für den Kita-Neubau erforderlich


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Sassenburg. Für den geplanten Kita-Neubau in Dannenbüttel hat die BIG Sassenburg im Bau- und Verwaltungsausschuss ein Gebäude mit fünf flexiblen Gruppenräumen gefordert und unterlegte in einem Schreiben diese Forderung mit Fakten. Diese Argumentation geben wir unverändert und ungekürzt wieder.



Der Bedarf für die Kinderbetreuung wird weiter steigen! Zum Einen durch einen höheren Betreuungsbedarf der Eltern, zum Anderen wächst die Gemeinde durch die Erschließung weiterer Baugebiete rasant. Im Baugebiet Maschgartenberg wird es in Teilbereichen zu einer stark verdichteten Bebauung kommen, da der Teilungsentwurf auf dessen Basis auch wir dem Bebauungsplan zu gestimmt haben, unverständlicher Weise nicht mehr Bestandteil des Erschließungsvertrages ist, was Bürgermeister Arms allein zu verantworten hat. Der Erschließungsvertrag wurde den Ratsmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt.  Der Erschließungsträger kann dadurch Grundstücksgrößen zur Vermarktung frei bestimmen und wird das Baugebiet  gewinnmaximiert aufteilen. Mehr Häuser - Mehr Bewohner - Höherer Bedarf an Infrastruktur!
 
Bereits heute werden drei Gruppenräume benötigt, um Provisorien in der Kita- Westerbeck (zusätzliche Gruppe in der Mensa), der Container-Krippe und der Außenstelle in Dannenbüttel zu beseitigen. Ein zusätzlicher Raum wird für Kinder aus den neuen Baugebieten und ein Raum zum Kapazitätsausgleich aus den anderen Kitas benötigt. Trotz Erweiterungsbauten sind die Kapazitäten beispielsweise in Grußendorf schon vor der Inbetriebnahme ausgeschöpft, sodass auf das Dorfgemeinschaftshaus zurückgegriffen werden muss. Des Weiteren sind in Westerbeck, Triangel und Neudorf-Platendorf baulich keine Erweiterungen mehr möglich. Wie bereits in unserem Antrag von 2015 begründet, bietet sich Dannenbüttel aufgrund der optimalen Lage für den Berufsverkehr nach Gifhorn und Wolfsburg besonders gut für einen Kapazitätsausgleich
an.
 
Auch bei einer geringeren Anzahl von Gruppenräumen ist nach unserer Auffassung das Grundstück aufgrund der Größe, der Verkehrsanbindung durch ein Wohngebiet und zu geringer Parkmöglichkeiten ungeeignet.






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