Gifhorn. Bislang sind die Nutzgeflügelbestände im Kreisgebiet von der Geflügelpest verschont geblieben. Doch die Gefahr besteht weiter fort. Deshalb hat der Landkreis entschieden, die Stallpflicht für Geflügel bis auf weiteres beizubehalten.
Wie der Landkreis mitteilte, seien bei Kontrollen, die in den vergangenenWochen durch die Abteilung Veterinärwesen durchgeführt wurden,zahlreiche Verstöße gegen die genannten Vorschriften festgestellt worden. Hierzu seien Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
In Deutschland komme es auch weiterhin zu Ausbrüchen von Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei Wildvögeln. Dr. Mario Ruppert, Leiter der Abteilung Veterinärwesen, verweist auf die täglich zahlreichen positiven Nachweismeldungen aus dem gesamten Bundesgebiet, aber auch aus Nachbarstaaten.
Die Amtstierärzte hatten eine aktuelle Risikobeurteilung vorgenommen. Dabei stellten sie fest, dass sich die Situation der Geflügelpest mit den Ausbrüchen bei Haus-und Wildgeflügel in Deutschland bislang nicht entspannt hat. Aus diesem Anlass wurde entschieden, die Aufstallung von Geflügel bis auf weiteres beizubehalten. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn bleibt daher bis auf weiteres in Kraft, über eine Aufhebung der Aufstallpflicht wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Landrat Dr. Andreas Ebel ist froh, dass es bisher nicht zu Geflügelpestausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen im Gifhorner Kreisgebiet gekommen ist: „Allen Geflügelhaltern kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zu.“
Dr. Ruppert appelliert an alle Halter von Geflügel, sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände auch durchzuführen. Dazu gehöredie Aufstallung von Geflügel, die Verwendung von Schutzkleidung beim Betreten der Geflügelbestände sowie die Verwendung von Wannen mit Desinfektionsmitteln zum Desinfizieren des Schuhwerks.

