Gewerkschaft kritisiert seltene Arbeitszeit-Kontrollen


Nicht ohne Grund gebe es eine gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Arbeitstagen. Foto: NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen-Harz
Nicht ohne Grund gebe es eine gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Arbeitstagen. Foto: NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen-Harz | Foto: NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen-Harz

Gifhorn. Tricksereien bei der Arbeitszeit würden fast nie geahndet: Die rund 3.200 Betriebe im Landkreis Gifhorn müssten nur äußerst selten mit einer Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in einer Pressemitteilung am heutigen Donnerstag.


Nach NGG-Angaben führte die Niedersächsische Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr landesweit lediglich 733 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten die Beamten 599 Verstöße auf. Gegenüber 2016 ging die Zahl der Prüfungen damit sogar um 33 Prozent zurück. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Susanne Ferschl. Das Schreiben liege der Gewerkschaft vor.

Danach waren in ganz Niedersachsen zuletzt nur 449 Beamte für die Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig – bei knapp 200.000 Betrieben. Rein rechnerisch wird ein Betrieb demnach nur alle 270 Jahre kontrolliert, kritisiert NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann: „Die Zahlen sind schockierend. Das Arbeitszeitgesetz ist eines der wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben.“ Es könne nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen „ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen“, so die NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz.

„Papiertiger“ wäre ein Problem


Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen „Papiertiger“ zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. „Viele Beschäftigte im Kreis Helmstedt müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können“, sagt Tessmann. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.

Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Wer regelmäßig nachts oder im Schichtdienst arbeitet, hat danach auch ein erhöhtes Risiko, am Herzen oder an Diabetes zu erkranken. Aktuell arbeite bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das Statistische Bundesamt.

Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt Manfred Tessmann eine klare Absage. „Unsere Tarifverträge bieten ausreichend Möglichkeiten, flexible Lösungen für einzelne Betriebe zu vereinbaren, auch in der Gastronomie“, so der Gewerkschafter. „Statt Änderungen am Arbeitszeitgesetz brauchen wir mehr Kontrollen, damit es auch eingehalten wird“, fordert Tessmann. Dafür müsse das Personal bei den Arbeitsschutzbehörden massiv aufgestockt werden.


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