Gifhorn. Seit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes können Kommunen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben. Der Antrag der ULG/FDP-Gruppe in Stadtrat Gifhorn, dass die Verwaltung Möglichkeiten zur Änderung der aktuellen Beitragssatzung erarbeitet, mit dem Ziel ein entsprechendes Umlageprinzip einzuführen, wurde heute abgelehnt.
Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge sind neben der Steuerfinanzierung des kommunalen Straßenbaus und den bisherigen Einzelbeiträgen der Grundstückseigentümer eine weitere Möglichkeit der Finanzierung von Straßenbaukosten auf kommunaler Ebene. Nach Ansicht der ULG/FDP-Gruppe gäben die gegenwärtigen Diskussionen Anlass genug, über die Veränderung der bisherigen Vorgehensweise bei der Finanzierung nicht nur nachzudenken, sondern diese zu verändern.
Man verfolge mit dem Antrag das Ziel auszuloten, "was möglich ist", so die Begründung der Antragsteller.
Kein einfaches Vorhaben
Um diewiederkehrenden Straßenausbaubeiträge einführen zu können, sei einedie Aufstellung einer neuen Straßenbeitragssatzung erforderlich, hieß es in dem Bericht der Verwaltung hierzu. Das System derwiederkehrenden Straßenausbaubeiträge sieht vor, dass die Stadt in mehrere Abrechnungseinheiten aufgeteilt werde - in Gifhorn dürften es 30 bis 40 sein- für die ein ein- bis fünfjähriger Wirtschaftsplan erstellt werde, nach dem die meist jährlich zu entrichtenden Beiträge je nach vorgesehenenen Baumaßnahmen an Straßen - und Radwegen festgelegt werden. Ein Problem dabei sei die Frage der Gerechtigkeit innerhalb der Abrechnungseinheit in Verhältnis zum Nutzen für den einzelnen Grundstückseigentümer. Unter diesem Aspekt favorisiere die Verwaltung die bisherig gängige Praxis der Erhebung der Straßenausbaubeiträge.
Auch CDU/Drünen-Gruppe zeigte sich äußerst skeptisch gegenüber der möglichen Änderung. Angesichts des Anspruchdenkens in der Gesellschaft könne die Einführung derwiederkehrenden Straßenausbaubeiträge dazu führen, dass Bürger hieraus viel leichter und schneller einen Anspruch auf umgehende Reparatur der entsprechenden Straßen herleiten können, so die Befürchtung, die Dirk Reuß im Rahmen der Diskussion äußerte.
Verwaltung erstellt eine Gegenüberstellung aller Varianten
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften stieß der Antrag nach langer Diskussion keinen Zuspruch und wurde mit acht Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Nichts desto trotz soll das Thema nicht aus den Augen verloren werden. Um in Zukunft auch im Gespräch mit den Bürgern eine Informationsgrundlage an der Hand zu haben, haben sich das Gremium und die Verwaltung darauf verständigt, dass seitens der Verwaltung anhand der heute gemachten Ausführungen eine Gegenüberstellung der drei Varianten der Finanzierung der Straßenbaukosten nämlich über die Grundsteuer, die bisherigen Einzelbeiträge und die nun zur Debatte stehenden wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erstellt wird.
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