Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn hatte ein Gutachten zum Grundstück der Altlastensanierungsanlage in Kästorf in Auftrag gegeben. Kreisrat Detlev Loos hat am Donnerstag gemeinsam mit der Ersten Stadträtin der Stadt Gifhorn, Kerstin Meyer, die Ergebnisse vorgestellt.
Ein aktuelles vom Landkreis Gifhorn extern beauftragtes Gutachten zum Grundstück der Altlastensanierungsanlage in Kästorf stellt auf Teilen des Grundstücks punktuell hohe Methanwerte in der Bodenluft fest. Die Ergebnisse der orientierenden Untersuchung lassen es möglich erscheinen, dass es auch auf dem Nachbargrundstück der Altlastensanierungsanlage zu Verpuffungen kommen könnte, insbesondere wenn auf den Grundstücken gegraben wird.
Daher sind Nutzungseinschränkungen auf den Grundstücken der Wochenendhäuser an der Hauptstraße 53 in Kästorf erforderlich. Hierzu hat der Landkreis Gifhorn die Bewohner am vergangenen Freitag mit einem Informationsschreiben auf Gefahren bei der Nutzung ihrer Grundstücke hingewiesen. Das Schreiben beinhaltet ein Verbot zum Anbau und zum Verzehr von Feldfrüchten aus den Gärten, ein Verbot für die Durchführung von Bodenbearbeitung, wie etwa Grabungen, und ein Verbot der Nutzung von offenem Feuer und Licht in den Gärten. Die Nutzungshinweise gelten bis auf Weiteres. Eine akute Gefahr für die dortigen Anwohner bestehe nicht, deshalb habe man auch keine sofortige Evakuierung veranlasst, erklärt Erste Stadträtin Kerstin Meyer, während des Pressegesprächs.
Kreisrat Detlev Loos, Erste Stadträtin der Stadt Gifhorn Kerstin Meyer und Antje Präger, Leiterin Fachbereich Umwelt Landkreis, stellen die Ergebnisse vor. Foto:
Weitere Untersuchungen sollen folgen
In den kommenden Monaten werden die genaue Ausbreitung und die möglichen Gefahrenquellen durch eine Detailuntersuchung näher analysiert und die notwendigen Maßnahmen entsprechend der Ergebnisse dieser Untersuchungen umgesetzt. Methan ist zwar ungiftig, kann aber zum Beispiel beim Einatmen in höheren Konzentrationen zu vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigungen führen, etwa zu einer erhöhten Atemfrequenz (Hyperventilation), einer erhöhten Herzfrequenz oder kurzzeitig zu niedrigem Blutdruck, jedoch nicht zu bleibenden Schäden.
Mit dem vorliegenden Teil des Gutachtens soll das bis jetzt erzielte Ergebnis der Sanierungsmaßnahmen auf dem Grundstück der Altlastensanierungsanlage dokumentiert werden. Darüber hinaus sind die Maßnahmen festzulegen, die für eine Nachsorge und weitere Überwachung (Monitoring) der Altlast zukünftig erforderlich sind. Dafür sollte das Gutachten nach dem neuesten Stand der Technik die Gesamtsituation auf dem Gelände begutachten und Grundwasser, Boden und Bodenluft umfassend beproben. Das Ergebnis zeigt neben dem jetzt gefundenen Methan aber auch, dass die Sanierung auf dem Gelände, bezogen auf die dort schwerpunktmäßig vorhandenen Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW), erfolgreich war.
Im Podcast: Kreisrat Detlev Loos zu den Ergebnissen:
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