Hannover. In der Dezember-Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages hat der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU konkrete Schritte beschlossen, mit denen der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung in Zukunft besser umgesetzt werden soll. Das berichtet der Gifhorner Landtagsabgeordnete Tobias Heilmann.
„Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschen in den von Erdgas- und Erdölförderung betroffenen Regionen ein. Niedersachsen wird einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, demzufolge künftig alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von ihrer Fördermenge oder Tiefe einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Zu diesem wichtigen Schritt nach vorn hat der Landtag die Landesregierung heute aufgefordert“, macht der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Heilmann deutlich.
Bis das Bundesrecht entsprechend geändert sei, gelte seit Montag dieser Woche eine Übergangsregelung für Wasserschutzgebiete. „In Wasserschutzgebieten haben wir in Niedersachsen seit dieser Woche eine De-Facto-Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Gerade die Leckagen im Sommer in der Samtgemeinde Hankensbüttel haben deutlich gemacht, wie wichtig der Schutz von Wasserschutzgebieten ist “, so Heilmann weiter. „Weiterhin wurde die Landesregierung vom Landtag aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Erdbeben vorzulegen, die durch Erdgasförderung hervorgerufen werden“, ergänzt Heilmann.
Erdbebengefahr durchErdgasförderung
Im Jahr 2017 stammten allein 94 Prozent der deutschen Erdgasproduktion sowie 35 Prozent der deutschen Erdölproduktion aus Niedersachsen. Wenngleich in Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten Erdgas und Erdöl gefördert werden, bestehen trotz fortschreitender Technologien noch immer Restrisiken für die Unversehrtheit des Trinkwassers. Auch die Gefahr von durch Erdgasförderung hervorgerufenen Erdbeben ist gegenwärtig.
Ebenfalls macht sich der Landtag auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion für eine Änderung des Bundesberggesetzes stark. Diese soll, wie von Bürgerinitiativen vielfach gefordert, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend machen. In Bezug auf die Sicherheit bestehender Förderplätze fügt Heilmann an: „Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen und für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen.“
Erhöhung des Mindestabstands zu Wohnhäusern
Bislang ist es so, dass für Erdgasförderstätten ein Mindestabstand von 100 bis 200 Metern zu Wohnhäusern erforderlich ist. Vor dem Hintergrund der Abstandsstudie zum möglichen Zusammenhang zwischen der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen und der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten fordert der Landtag nun die Landesregierung auf, eine Erhöhung des Mindestabstandes auf 2.000 Meter zur Wohnbebauung zu prüfen. „Im von Umweltminister Olaf Lies eingeladenen Dialog zum Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung wird die Frage eines Verbots der Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten weiter diskutiert werden“, so Tobias Heilmann abschließend.
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