Gifhorn. Das Amtsgericht Gifhorn hat einen Jugendlichen wegen schwerer Körperverletzung in Zusammenhang mit dem Böller-Vorfall an der Freiherr-vom-Stein-Schule im vergangenen Jahr verurteilt.
Das Jugendschöffengericht habe den Schüler nach einem Geständnis und reuiger Einlassung mit erzieherischen Maßnahmen belegt. Solche Maßnahmen können unter anderem Arbeitsauflagen sein. Details zum Urteil werden nicht veröffentlicht, da das Verfahren nach Jugendstrafrecht nicht öffentlich war, erklärt die Direktorin des Amtsgerichts Gifhorn, Dr. Melanie Kieler auf Nachfrage von regionalHeute.de.
15 Personen verletzt
Der Jugendliche habe nach den Feststellungen des Gerichts am 22. April 2024 einen sogenannten Polenböller auf dem Schulgelände der Freiherr-vom-Stein-Schule gezündet. Insgesamt wurden 15 Personen verletzt, schwere oder dauerhafte Schäden traten nicht auf. Das Gericht wertete die Tat als aus dem Ruder gelaufene Mutprobe.
Der Jugendliche gestand die Tat, übernahm die Verantwortung und zeigte sich reumütig. Dies ersparte eine umfangreiche Beweisaufnahme und floss strafmildernd in die Entscheidung ein. Zwischenzeitlich hat der Verurteilte die Schule gewechselt.

