Komasaufen: Eine restriktive Ahndung ist nicht zielführend

von Sandra Zecchino


Für die Prävention ist die Gesellschaft verantwortlich. Symbolbild: Marc Angerstein
Für die Prävention ist die Gesellschaft verantwortlich. Symbolbild: Marc Angerstein | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Für den Landkreis ist die Prävention gegen den Alkoholmissbrauch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Anders sieht es die AfD. Sie gibt den Eltern die Schuld, da diese den ungezügelten Alkoholkonsum ihrer Kinder zuließen. Deshalb beantragen sie, dass die Eltern zukünftig für die Rettungseinsätze aufkommen müssten.


"Es kann auch nicht sein, dass die Auswirkungen dieser unterlassenen Fürsorgepflicht, die dann zum einem Notarzteinsatz führen, der leicht über 1.000 Euro kostet, der Allgemeinheit auferlegt werden", argumentiert die AfD in einer Pressemitteilung.

Doch wo sollte das enden? "Wenn im Fall des Alkoholmissbrauches die Kosten nach dem Verursacherprinzip beglichen werden sollen, wie sollen denn dann zukünftig die Kosten bei einer Magersucht, Selbstverletzung, Fettleibigkeit, Depressionen, etc. beglichen werden?", fragt Rolf Amelsberg auf Anfrage von regionalHeute.de. Amelsberg ist Kreisrat des Vorstandbereiches II, unter den auch die Fachbereiche Jugend und Gesundheit fallen. Zur Verdeutlichung nennt er ein Beispiel: Wenn einJugendlicher aufgrund der Familiensituation übermäßig Alkohol konsumiere, was laut ärztlichen Gutachten durch depressive Störungen hervorgerufen werde, müsse die Familie dann auch die Kosten des Klinikaufenthaltes selber zahlen? Und wie sehe es aus, wenn ein Jugendlicher statt übermäßigem Alkoholkonsum aufgrund der depressiven Störungen zum Beispiel magersüchtig werde? Sollten dann die Kosten des Klinikaufenthaltes auch von den Familien getragen werden? Und Amelsberg betont, dass gerade durch die Entkriminalisierung der Sucht und durch die Erkenntnis, dass es sich hierbei um eine Erkrankung handelt, erste nennenswerte Erfolge in der Suchtprävention eingetreten seien.

Eine abschreckende und erzieherische Wirkung werde aus Sicht der Kreisjugendförderung nicht eintreten. Eltern würden den Kindern und Jugendlichen eher verbieten, einen Rettungswagen zu holen, als den Konsum der Rauschmittel zu untersagen. Dieses könne unter Umständen extrem hohe Folgekosten nach sich ziehen. Zusätzlich bekämen die Eltern und Jugendlichen im Krankenhaus auch ein Beratungsangebot, das sonst nicht zugängig wäre, beschreibt Amelsberg das Risiko des AfD-Vorschlages.

Umfassende Präventionsmaßnahmen im Landkreis


"Um Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken der postmodernen digitalen Lebenswelt vorzubereiten, ist vor allem eine umfassende und von vielen Institutionen durchgeführte methodenvielfältige Präventionsarbeit notwendig", erläutert der Kreisrat weiter und zählt verschiedene Präventionsmaßnahmen, die im Landkreis bereits durchgeführt werden, auf.

  • Präventionsteam der Polizei

  • Sucht und Drogenberatungsstelle

  • Kreisjugendförderung in Kooperation mit Schulen, Schulsozialpädagogen und auch Projekte mit Jugendförderung der Gebietseinheiten

  • AWO (Organisationshilfe für Selbsthilfegruppen)

  • Andere Gruppierungen wie zum Beispiel Sportvereine, Feuerwehren oder DRK führen ebenfalls im weiteren Sinne Präventionsmaßnahmen durch.

  • Diverse Schulen führen Präventionsprogramme an ihren Schulen durch.


"In der Regel werden die Präventionsprojekte von den Jugendlichen gut angenommen", berichtet Amelsberg und betont abschließend, "Eine restriktive Ahndung ist nicht zielführend und erfolgsversprechend."


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