Landkreis erlässt neue Satzungen zur Kindertagespflege


Der Landkreis beschließt eine neue Satzung zur Kindertagesbetreuung.

Symbolfoto: Sandra Zecchino
Der Landkreis beschließt eine neue Satzung zur Kindertagesbetreuung. Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn will neue Satzungen zur Kindertagespflege beschließen, die sowohl pädagogische Aspekte, als auch die Finanzierung der Kindertagespflege neu regeln sollen. Grund hierfür ist demnach ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, dass die Beiträge zur Kindertagespflege von Kostenbeiträgen anderer öffentlichen Einrichtungen trennt, wie aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervorgeht.


Die vom Oberverwaltungsgericht untersagte Regelung sei jedoch seit 2008 Grundlage der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege gewesen. Daher wolle der Landkreis nungleich zwei neue Satzungen beschließen, die Finanzierung und pädagogische Grundsätze neu regeln sollen. Die Kindertagespflege habe sich demnach seit der ersten Satzung aus dem Jahr 2007 stark verändert. Betreuerinnen und Betreuer müssten heute erweiterte Kompetenzen haben und auch die Ansprüche an die Förderung der Kinder hätten sich verändert, wie der Landkreis betont. Daher habe Landrat Dr. Andreas Ebel (CDU) im September 2017 alle Akteure in Hinblick auf die Kindertagesbetreuung im Landkreis Gifhorn aufgerufen, sich in Arbeitsgruppen mit ihrem jeweiligen Fachwissen einzubringen, um die Betreuung im Landkreis Gifhorn zu verbessern. „Mir liegt die Sicherstellung einer auskömmlichen Kinderbetreuung sehr am Herzen“, so der Landrat. „Deshalb wollte ich damals den Auftakt dazu geben, sich unter verschiedenen Aspekten Gedanken über die Qualität und Weiterentwicklung zu machen.“

Förderung der Kindertagespflege nun rechtssicher


Aus diesen Beweggründen heraus habe der Landkreis Gifhorn die beiden Satzungen den politischen Gremien vorgelegt. Dies ist einmal die „Satzung über die Kindertagespflege“, welche die pädagogischen Aspekte der Kindertagespflege regelt. Daneben ist es die „Satzung über die Förderung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Kindertagespflege im Landkreis Gifhorn“ für Fragen der Finanzierung erarbeitet worden. Diese Satzungen sollen die zukünftige Weiterentwicklung der pädagogischen und qualitativen Arbeit der Kindertagespflegepersonen im Landkreis Gifhorn absichern. Zudem sei eine nunmehr rechtssichere Grundlage für die Förderung der Kindertagespflege geschaffen worden. Beide Satzungen sind laut dem Landkreis unter Mitarbeit der betroffen Akteure entstanden.

Einheitliche Beiträge im ganzen Landkreis


Es ein nunmehr auch erstmals eine landkreisweite Regelung getroffen worden, um die Kostenbeiträge für die Eltern festzusetzen. Die Eltern zahlen demzufolge nun überall den gleichen Kostenbeitrag, sofern gleiche Einkommensverhältnisse vorliegen, wie die Pressemitteilung betont. So führe ein Umzug innerhalb des Kreisgebietes zukünftig nicht mehr zu einer Veränderung der finanziellen Belastung. Landrat Dr. Ebel begrüßt die Vereinheitlichung: „Meiner Ansicht nach darf es nicht entscheidend sein, in welchem Teil des Landkreises eine Familie wohnt, wenn die Frage gestellt wird, wie viel sie zur Nutzung der Kindertagespflege beitragen kann.“


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