Gifhorn. Am gestrigen Dienstag fand im Rittersaal des Gifhorner Schlosses die erste Einbürgerungsfeier mit dem neuen Landrat des Landkreises Gifhorn, Philipp Raulfs, statt. Die Einbürgerungsfeiern werden in einem feierlichen Rahmen durchgeführt. So wurde die Feier unter anderem von Ludmilla Neufeld musikalisch am Flügel begleitet. Der feierliche Rahmen ist seit der Gesetzesänderung der Bundesregierung im vergangenen Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Das teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit.
Im Rahmen der persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunden bürgerte Landrat Raulfs insgesamt 35 Personen aus 17 unterschiedlichen Herkunftsländern ein. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stammen aus Afghanistan, Ägypten, Albanien, Dominikanische Republik, Großbritannien, Indien, Irak, Lettland, Mexiko, Pakistan, Philippinen, Russland, Simbabwe, Syrien, Tunesien, Türkei und Ukraine. Landrat Raulfs gratulierte allen Anwesenden herzlich zu ihrer Einbürgerung und betonte: „Fühlen Sie sich willkommen, fühlen Sie sich zu Hause – und bringen Sie sich mit Ihren Erfahrungen, Ihren Ideen und Ihrer Persönlichkeit ein. Der Landkreis Gifhorn freut sich auf Sie.“
Neuer Rekord an Einbürgerungen
Insgesamt hat der Landkreis Gifhorn im laufenden Jahr 255 Personen eingebürgert. Eine derart hohe Anzahl an Einbürgerungen wurde bislang noch nie erreicht. Möglich wurde dies insbesondere durch die regelmäßig stattfindenden Einbürgerungsfeiern, da dadurch keine zusätzlichen Termine für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunden im Kalender freigehalten werden müssen. Dies wirkt sich zugleich positiv auf die Anzahl der Antragsstellungen aus, da mehr Termine für die Antragsstellung zur Verfügung stehen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden in diesem Jahr 350 Anträge auf Einbürgerung gestellt.
Die Statistik zeigt, dass sich das Interesse an einer Einbürgerung im Landkreis Gifhorn seit dem Jahr 2023 mehr als verdoppelt hat. Immer mehr Menschen fühlten sich dem deutschen Staat zugehörig, wodurch auch der Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, stetig wachse. In seiner Rede hob Landrat Raulfs hervor, was diese beeindruckende Vielfalt für den Landkreis bedeutet: „Der Landkreis Gifhorn ist international, offen und lebendig. Unterschiedliche Kulturen, Sprachen, Lebensgeschichten und Erfahrungen bereichern unser Zusammenleben – und genau das macht unsere Gesellschaft stark.“
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen eine Vielzahl gesetzlicher Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit sowie ein rechtmäßiger und gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem müssen sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands sowie zum friedlichen Zusammenleben bekennen.
Darüber hinaus sind ein verfestigtes Aufenthaltsrecht, eine eigenständige und nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands erforderlich. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem straffrei sein.

