Gifhorn. Wie die Pressestelle des Landkreises heute berichtet, hat der Kreisausschuss in seiner gestrigen Sitzung die Fortschreibung des Ausbauprogramms für Kreisstraßen und der Prioritätenliste für die Sanierung von Radwegen an Kreisstraßen beschlossen und folgte damit der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau.
Der Landkreis Gifhorn forciere damit weiterhin die Erhaltung und Verbesserung seiner Straßen- und Radwegeinfrastruktur und setze – neben dem weiteren Bau neuer Radwege – die bisherigen Konzepte aus den Vorjahren fort. Erfreulicherweise konnte ein Großteil der Baumaßnahmen des „vordringlichen Bedarfs“ aus den Prioritätenlisten des Jahres 2013 zwischenzeitlich umgesetzt werden, berichtet die Verwaltung. Daher sollen nun diese Konzepte in der bisherigen praktizierten Weise fortgeschrieben werden. Grundlage hierfür sei die 2017 erfolgte visuelle Zustandsbewertung der Kreisstraßen als auch der vorhandenen Radwege.
Bisheriges Konzept für die Sanierung von Kreisstraßen
In den Jahren 2012 bis 2016 sind im Durchschnitt rund 1,2 Millionen Euro in die Sanierung von Kreisstraßen investiert worden. Im Rahmen der alle fünf Jahre stattfindenden visuellen Straßenbewertung stellten Tiefbauingenieure zwischen 2008 und 2017 fest, dass sich der Straßenzustand zunehmend verschlechtert hat. Die Kreisverwaltung beschloss daraufhin, dem hohen Stellenwerte Rechnung zu tragen und mit Hochdruck gegenzusteuern, um eine weitere Verschlechterung des Zustands der Kreisstraßen zu verhindern. Sie hat ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und es in den Gremien des Landkreises vorgestellt. Darin erhöhte sie die Investitionssumme in einem ersten Schritt auf 3 Millionen Euro.
Im April 2016 hatte der Gifhorner Kreistag daraufhin folgenden Eckwertebeschluss für den Bereich der Kreisstraßen gefasst: „Für die Verbesserung des Zustandes des Kreisstraßennetzes wird für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein Investitionsprogramm im Umfang von insgesamt 16 Millionen Euro der Investitionsplanung zugrunde gelegt. Ziel des Programmes ist es, die Straßen des Kreisstraßennetzes mit einer Zustandsnote von 4,5 und schlechter bis zum Jahr 2020 zu sanieren und dadurch auch die durchschnittliche Zustandsnote von 2,8 zu verbessern. Eine Fortschreibung dieses Investitionsprogrammes hat Priorität vor anderen Maßnahmen. Innerhalb des Investitionsvolumens sind jährlich durchschnittlich 300.000 Euro für die Ausstattung der Straßenmeistereien mit Kfz und Großgeräten eingeplant. Für den Radwegbau (einschließlich Grunderwerb) werden daneben in die Investitionsplanung 2017 bis 2020 4 Millionen Euro eingeplant. Dieser Investitionsplanung liegt eine durchschnittliche Drittmittelförderung von 1,3 Millionen Euro zu Grunde.“
Durch diesen Beschluss sind deutlich mehr Mittel für die Sanierung von Kreisstraßen und deren Radwege zur Verfügung gestellt worden.
Zwei Sanierungsprogramme beschlossen
Nunmehr seien in den Sitzungen des Ausschusses für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau am 17. April sowie in der darauf folgenden Sitzung des Kreisausschusses zwei Sanierungsprogramme mit konkreten Straßenbaumaßnahmen für die folgenden Jahre beschlossen worden. Die nachfolgenden Maßnahmen werden nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in der dargestellten Reihenfolge realisiert. Eine Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt.
Sanierung von Kreisstraßen
Für die Sanierung der Kreisstraßen werden nach Informationen der Verwaltung die prioritären Maßnahmen in zwei sogenannte Maßnahmenpools – „Kreisstraßen 4,5 und schlechter“ und „restliche Kreisstraßen – aufgeteilt.
Rund die Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel soll im Rahmen des Maßnahmenpool „Kreisstraßen 4,5 und schlechter“ für die Sanierung der ganz schlechten Straßen aufgewendet werden. Dadurch soll der vorhandene Unterhaltungsstau abgebaut werden, der aus den früheren, zu geringen Investitionen entstanden ist, so die Planungen des Landkreises. Im Rahmen des Unterhaltungsstaus sind folgende Straßen zu sanieren:
- K 15 OD Darrigsdorf – B 244
- K 1 OD Räderloh aktuell
- K 32 OE Parsau – K 85
- K 85 OE Kaiserwinkel – K 32
- K 9 Dedelstorf – Lingwedel
alle Zustandsnote 5.0 - K 15 OD Glüsingen
- K 15 OD Wollerstorf
- K 87 Lingwedel – Oerrel
- K 17 OD Lüben
- K 18 OD Kakerbeck
- K 43 OD Höfen
- K 66 Isenbüttel – Ausbüttel
- K 96 OD Blickwedel
- K 97 OD Steinhorst
- K 24 Wiswedel – Benitz
- K 11 Hankensbüttel – Wierstorf
- K 15 Darrigsdorf – Wollerstorf
- K 20 OD Vorhop
- K 111 OD Suderwittingen
alle Zustandsnote 4,5
Parallel ist die andere Hälfte der Investitionsmittel im Rahmen des Maßnahmenpools „restliche Kreisstraßen“ für den Erhalt der Straßen zu investieren, um einen gleichbleibenden Qualitätsstandard sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein „Abrutschen“ auf die Noten 4,5 und schlechter infolge der Straßennutzung verhindert werden. Zur Ermittlung der Reihenfolge / Prioritäten seinnachfolgende Bewertungskriterien, analog zu dem bisherigen Ausbauprogramm, verwendet worden:Zustandsbewertung (Bewertungsanteil von 65 Prozent), Funktionsklasse (Bewertungsanteil von 5 Prozent) und Verkehrsbelastung (Bewertungsanteil von 30 Prozent).
Danach sein folgende Kreisstraßen zu sanieren:
- K 7 Wesendorf – K 4
- K 28 OD Bokensdorf Rundling
- K 114 Wolfsburger Straße – B 188
- K 93 OD Triangel – km 1,2
- K 7 Oerrel – K 122
- K 56 OD Lagesbüttel
- K 60 OD Abbesbüttel
- K 56 OD Adenbüttel
- K 69 OD Edesbüttel
- K 104 OD Groß Schwülper
Das vorstehende Bauprogramm in Verbindung mit den beiden Maßnahmenpoolsberücksichtige in einem ausgewogenen Verhältnis den Bedarf an Straßensanierungen für den gesamten Landkreis, heißt es weiter in der Pressemitteilung der Landkreisverwaltung.
Neubau und Sanierung von Radwegen
Neben dem Neubau von Radwegen sei nach Informationen der Verwaltungauch die Sanierung der Radwege dringend notwendig, um den Radverkehr an Kreisstraßen verkehrssicher zu gewährleisten und der Verkehrssicherungspflicht in adäquater Weise zu genügen. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen gleichen Bewertungskriterien sowie die gleichen Gewichtungen der einzelnen Kriterien aus dem Jahr 2013 sind von der Politik wieder übernommen worden Oberflächenzustand (Gewichtung 40 Prozent), Verkehrsbelastung der Kreisstraßen (Gewichtung 20 Prozent), Schülerverkehr (Gewichtung 25 Prozent), Nutzung des Radweges aufgrund der Infrastruktur (Gewichtung 7,5 Prozent) und Touristische und Freizeitnutzung (Gewichtung 7,5 Prozent).
Aufgrund der Bewertungskriterien in Verbindung mit der prozentualen Gewichtung habe sich folgende Prioritätenliste für die Sanierung von Radwegen ergeben:
- K 46 Hillerse – Dalldorf
- K 117 Teilstrecke Tankumseezufahrt
- K 52 Ribbesbüttel – Rötgesbüttel
- K 7 Hankensbüttel – Oerrel
- K 53 Hülperode – Rothemühle
- K 56 Walle – Lagesbüttel
- K 114 Einm. K 117 – Calberlah
- K 65 Gravenhorst – Rötgesbüttel
- K 114 Einm. K 118 – K 117
Landrat Dr. Ebel sagte zum Beschluss des Kreisausschusses: ,,Ich freue mich, dass der von uns eingeschlagene Weg zur Straßen- und Radwegesanierung konsequent weitergeführt wird. Wir müssen in unsere Straßen und Radwege investieren, um unsere Infrastruktur zu erhalten und damit den ländlichen Raum zu fördern“.
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