Letzte Abstimmung zum Baugebiet "Berghop Ost"

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Der Plan zeigt, wie das neue Baugebiet später aussehen soll. Quelle: Stadt Gifhorn
Der Plan zeigt, wie das neue Baugebiet später aussehen soll. Quelle: Stadt Gifhorn

Wilsche. Das neue Baugebiet "Berhop Ost" soll bereits im Frühjahr 2019 in die Umsetzung gehen. Aktuell folgt die letzte Beratung, am 20. September wird der Verwaltungsausschuss die letzte Abstimmung zu dem Projekt durchführen.


Bereits im März 2016 hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn einen Aufstellungsbeschluss für die Planung des Baugebietes bei Wilsche gefasst. Knapp über zwei Jahre später, am 23. Juni, gab der Stadtrat dem Projket seine Zustimmung.

Das Erschließungsgebiet „Berghop Ost“ hat eine Größe von zirka 1,15 Hektar. Auf dem Gelände sindelf Grundstücke für die Wohnbebauung vorgesehen, davon eines für den Mehrgeschosswohnungsbau. Die Erschließung soll im Frühjahr 2019 erfolgen. Das Erschließungsgebiet liegt nördlich der Kreisstraße K34 „Zum Luisenhof“ im Nordosten von Wilsche und diente bisher als Ackerland.

So soll es aussehen


Südlich grenzt das geplante Wohngebiet „Kleine Flage“ und westlich das Friedhofsgelände von Wilsche an. Nördlich der beplanten Fläche verläuft eine Wegeparzelle und östlich grenzt eine landwirtschaftliche Fläche an, die weiterhin ackerbaulich genutzt wird. Das Gefälle des Ursprungsgeländes verläuft mit zirka 0,5 Prozent in Richtung Süden.

Die verkehrliche Erschließung des Gebietes soll von Süden über die Straße „Kleine Flage“ mittels einer flachen Rampe erfolgen, die von Südwesten nach Osten in das Gelände führt. Die 9 Meter breite Verkehrsfläche verläuft als 6 Meter breite Straßen- und 3 Meter breite Sickerfläche etwa 80 Meter entlang der gesamten südlichen Gebietsgrenze, welche durch die Sickerfläche und einen zusätzlichen 2 Meter breiten Grünstreifen von der Verkehrsfläche getrennt ist, so der Plan. Etwa auf halber Länge der Verkehrsfläche sollein Ast praktisch rechtwinklig zirka 90 Meter in Richtung Norden ins Gebiet geführt werden. Auch hier beträgt der Straßenanteil 6 Meter und der Sickerflächenanteil 3 Meter. Der Ast ist am Ende ausgebildet als Wendehammer, an den wiederum in Richtung Norden innerhalb einer 3 Meterbreiten Verkehrsfläche ein Geh- und Radweg anschließt, der eine Verbindung zur vorhandenen Wegeparzelle nördlich des Gebietes herstellt.

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