Mit häuslicher Pflege die Rente aufbessern? - Der Sozialverband berät

Gerade Rentner könnten unter Umständen durch die Pflege von Angehörigen ihrer Rente aufstocken.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Gifhorn. Wer als Rentnerin oder Rentner die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann damit seine Rente aufbessern – das sogenannte Flexi-Rentengesetz macht’s möglich. Wie das genau funktioniert, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.


„Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die häusliche Pflege vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet wird“, sagt Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn. Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehe, für den zahle die Pflegekasse automatisch Rentenbeiträge ein. „Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen dann die Altersrente, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird“, erklärt Scholz.

"Pflegender darf nicht Altersvollrentner sein"


Gleichzeitig ändere sich ab diesem Zeitpunkt jedoch die rechtliche Grundlage für die weitere Beitragseinzahlung: „Ab der Regelaltersgrenze und dem gleichzeitigen Bezug einer Vollrente tritt die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung ein“, so die SoVD-Beraterin. „Damit die Pflegekasse auch weiterhin in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlt, darf dieser also nicht Altersvollrentner sein.“ Die Lösung sei, beim zuständigen Rentenversicherungsträger statt einer Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent zu beantragen.

„Indem man so zunächst auf ein Prozent der Regelaltersrente verzichtet, kann man sich als pflegender Angehöriger die zusätzlichen Rentenbeiträge dauerhaft sichern“, macht Scholz deutlich. Diese Beiträge könnten den Rentenanspruch dann immer mit Wirkung zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.

Hier bekommen Sie Hilfe


Der SoVD in Gifhorn kann im Rahmen einer individuellen Beratung berechnen, wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfällt. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle Fragen rund um das Thema Rente und übernehmen auf Wunsch auch den nötigen Schriftverkehr. Der SoVD ist unter 05371 – 36 85 oder info@sovd-gifhorn.de erreichbar.


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