Gifhorn. Ab 2021 können wieder Förderungen für Sportstätten und Sportgeräte bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Verwaltung, KreisSportBund Gifhorn und Politik bringen die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn“ auf den Weg. Die Richtlinie tritt nach über zwei Jahrzehnten, in denen keine Sportstättenförderung im Landkreis möglich war, zum 1. Januar 2021 in Kraft, wie der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung berichtet.
Rund 67.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn seien in Sportvereinen organisiert und würden sich auf über 35 Fachverbände
oder Sparten verteilen. Das entspreche etwa 40 Prozent der kreisweiten Bevölkerung.
Über zwei Jahrzehnte ist es her, dass der Kreisausschuss und der Kreistag 1997 die Gewährung über Zuschüsse für den Sportstättenbau im Landkreis Gifhorn aufgehoben haben. Nun hat der Kreisausschuss der neuen Richtlinie zur Sportförderung zugestimmt. Bereits im vergangenen Jahr nahm der Landkreis Gifhorn die Sportentwicklungsplanung auf. Neben Themen wie der Bewegungsförderung oder Teilhabe am Sport wurde nun auch die Sportförderung im Rahmen der Sportentwicklungskonzeption als Handlungsfeld aufgenommen.
"Unbürokratischer Beitrag zur Sportstättenförderung"
Die Richtlinien erarbeitete die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem KreisSportBund Gifhorn. „Der KreisSportBund Gifhorn setzt sich im Sinne unserer Mitglieder stets für bedarfsgerechte Sportstättenentwicklung ein. Deswegen ist es für uns besonders wichtig, den über Jahre entstandenen Sanierungsstau abzubauen“, betont Hans-Herbert Böhme, Vorsitzender des KreisSportBundes Gifhorn. „Das gemeinsam mit dem Landkreis Gifhorn erarbeitete Sportstättenförderprogramm ist ein weiterer wichtiger und – das möchte ich besonders hervorheben – unbürokratischer Beitrag dazu, dieses Ziel zu verwirklichen.“
Diese Baumaßnahmen werden gefördert
Förderfähig sind künftig unter anderem Baumaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der sportlichen Nutzung stehen sowie Sportgeräte und –ausrüstungen, die zur Durchführung des Sportbetriebs notwendig sind. Hierfür antragsberechtigt sind Sportvereine mit Sitz im Landkreis Gifhorn, ordentlicher Mitgliedschaft im KreisSportBund Gifhorn und anerkannter Gemeinnützigkeit. Auch kommunale Sportstätten in den Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreises Gifhorn dürfen gefördert werden.
Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses durch den Kreistag Ende des Jahres werden für das Sportförderprogramm im kommenden Jahr 550.000 Euro veranschlagt. Schon jetzt finden Sie die Förderrichtlinie auf der Homepage des Landkreises Gifhorn zum Nachlesen unter diesem Link.
Etwaige Antragsfristen beginnen erst nach Inkrafttreten der Richtlinie zum 1. Januar 2021 zu laufen. Nach einem positiven Haushaltsbeschluss erfolgt eine detaillierte Information der Vereine und Gebietskörperschaften über das Verfahren und auf der Homepage des Landkreises sind dann auch die Antragsformulare zum Download erhältlich. Für Fragen steht die Kreisverwaltung unter 05371-82465 zur Verfügung.
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