Wernigerode. Im Nationalpark Harz gilt zum Schutz der Natur ganzjährig ein Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden.
An diese Bestimmung, die sich in den beiden Nationalparkgesetzen für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gleichermaßen findet, erinnert die Nationalparkverwaltung Harz und bittet alle Bürger, sie zum Schutz der Tiere und Pflanzen strikt einzuhalten – nicht nur auf dem Brocken, sondern grundsätzlich auf allen Flächen des Schutzgebiets.
Für die im Winter ohnehin oft am Limit befindliche Tierwelt sind sowohl das Knallen als auch die Licht- und Blendwirkung von Feuerwerkskörpern ernst zu nehmende Gefährdungen. Anders als Verkehrsgeräusche oder Beunruhigungen entlang von stark frequentierten Wegen, an die sich die Tiere mehr oder weniger gut gewöhnen können, werden diese plötzlich und heftig auftretenden Störungen als hochgradige Bedrohung erkannt.
Diese den Tieren völlig unbekannten Erscheinungen können zu plötzlichem Fluchtverhalten, unkoordinierten Reaktionen und am Ende zu lebensbedrohenden Gefährdungen führen. Haustierhalter wissen, dass selbst unsere an Zivilisationslärm gewöhnten Hunde und Katzen teilweise panisch reagieren. Die Blendwirkung von Feuerwerksraketen kann bei Vögeln sogar zu einem Verlust des Orientierungsvermögens führen. Das sollten wir den Wildtieren ersparen.
Die Nationalparkverwaltung Harz wünscht allen Bürgern einen guten und umweltfreundlichen Rutsch in ein gesundes neues Jahr 2017!
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