Polizei erteilt reisenden Handwerkern Platzverweis

Ein Anwohner hatte die Polizei gerufen. Gegen einen Mann aus Irland läuft jetzt ein Strafverfahren.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

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Gifhorn. Ein Hinweis eines aufmerksamen Anwohners führte am gestrigen Mittwoch zur Kontrolle mehrerer reisender Handwerker. Gegen einen von ihnen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Gegen 13:15 Uhr meldete sich ein Bewohner aus Winkel bei der Polizei. Zuvor hatte ein Mann an der Haustür geklingelt und eine Reinigung des Hausdachs angeboten. Noch während des Gesprächs entfernte sich der Mann jedoch unvermittelt mit einem Pick-up mit ausländischem Kennzeichen.

Pick-up aus Großbritannien


Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung stellten Einsatzkräfte der Polizei Gifhorn das beschriebene Fahrzeug fest und kontrollierten die Insassen. Der Pick-up war in Großbritannien zugelassen. Bei den kontrollierten Personen handelte es sich um irische Staatsangehörige, die als reisende Handwerker unterwegs waren.

Einer der Männer legte den Beamten eine abgelaufene Reisegewerbekarte vor, auf der Eintragungen augenscheinlich unkenntlich gemacht worden waren. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Anschließend erhielten die Personen einen Platzverweis.

Nicht grundsätzlich unzulässig


Das Anbieten handwerklicher Leistungen an der Haustür ist nicht grundsätzlich unzulässig. Die Polizei rät jedoch insbesondere bei unangekündigten Angeboten zur Vorsicht. Typischerweise erscheinen unseriöse Anbieter unangekündigt und behaupten, zufällig einen Schaden am Dach festgestellt zu haben oder dass von einer anderen Baustelle Asphalt beziehungsweise Beton übrig geblieben sei. Die entsprechenden Arbeiten werden zunächst zu einem vermeintlich günstigen Preis angeboten und sollen häufig sofort beginnen. Später werden mitunter deutlich höhere Beträge verlangt oder die Arbeiten nur mangelhaft ausgeführt.

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