Sanierung von Bohrschlammgruben: Förderfrist läuft aus

Bislang wurden nur sechs Untersuchungen von 52 potentiell belasteten Gruben angemeldet. Die Grünen befürchten eine mögliche Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Landkreis Gifhorn. Bereits 2017 wurden vom Land Niedersachsen 52 Bohrschlammgruben im Gebiet des Landkreises Gifhorn benannt. Bislang seien aber nur für sechs davon Untersuchungen auf mögliche Altlasten beantragt worden (regionalHeute.de berichtete). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag hat nun für die Sitzung am morgigen Dienstag einen Antrag eingereicht, auch die restlichen 46 Öl- und Bohrschlammgruben im Landkreis noch in diesem Jahr zur Förderung beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim anzumelden. Denn die Zeit dränge.


Es bestehe Dringlichkeit, da der Vergleichsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Verband erdöl- und erdgasgewinnender Unternehmen im Laufe des Jahres 2021 ende und damit auch die Möglichkeit, 80 Prozent der Kosten im Rahmen dieses Vertrages an die zuständige Untere Bodenbehörde zu zahlen. Auch so bleibe ein Eigenanteil der Untersuchungskosten, den laut Antrag der Grünen der Landkreis Gifhorn für alle Standorte in den Gebietseinheiten übernehmen soll. Die notwendigen Kosten sollen in den Kreishaushalt 2021 eingestellt werden.

Spitzenreiter und Absteiger gleichzeitig


Der Landkreis liege mit den 52 vom Niedersächsischen Umweltministerium genannten Altlasten-Verdachtsfällen in Niedersachsen auf Platz 1. Von diesen habe der Landkreis nur sechs zur Untersuchung gemeldet. Zu den anderen 421 Verdachtsfällen in Niedersachsen seien aber bereits 220 Untersuchungen bewilligt worden, also mehr als die Hälfte. "Der Landkreis Gifhorn ist damit Spitzenreiter beim Altlastenverdacht, aber Absteiger bei Untersuchung und Sanierung", so die Grünen in der Begründung ihres Antrags.

Unabhängig von der Zuständigkeit für die Standorte sei die Untere Bodenbehörde beim Landkreis Gifhorn befugt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Bei der Brisanz des Sachverhalts stelle sich die Frage, warum dies vom Landkreis nur in dem bisherigen geringen Maße geschehen sei. Der Landkreis sei in der Pflicht die Bürger vor Schaden zu schützen. Dies gelte in diesem Fall für die Trinkwassergewinnung und die Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers.


Der Vorsitzende der Kreistagsfraktion Klaus Rautenbach kann es nicht fassen: „Überall im Land werden die Fördermöglichkeiten der Erkundung und Sanierung von Bohrschlammgruben genutzt – immerhin werden diese Arbeiten mit 80 Prozent gefördert – nur im Landkreis Gifhorn mit einer extrem hohen Dichte dieser alten Förderorte geht es nicht weiter? Ich muss erneut nach der Verantwortung des Landkreises für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger fragen! Die Grünen hatten bereits 2017 einen Antrag zu dieser Thematik gestellt und hatten sich darauf verlassen, dass die Verwaltung tätig wird und regelmäßig informiert. Es erfüllt mich mit großer Sorge, wie nachlässig sich die Verwaltungsspitze hier verhält und frage mich, was in der nächsten Zeit noch alles an die Oberfläche kommt.“


mehr News aus Gifhorn


Themen zu diesem Artikel


Bündnis 90/Die Grünen