Sicherheitsmängel in der Westerbecker Sporthalle?


Die neue Sporthalle in Westerbeck.
Foto: B.I.G.-Sassenburg
Die neue Sporthalle in Westerbeck. Foto: B.I.G.-Sassenburg | Foto: B.i.G.-Sassenburg

Sassenburg. Die B.I.G.-Sassenburg kritisiert in einer Pressemitteilung die Sicherheitsmängel und unvorhergesehenen Kosten der neuen Westerbecker Sporthalle.


Die neue Westerbecker Sporthalle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Sicherheitsmängel und eine erneute außerplanmäßige Ausgabe waren laut B.I.G. Thema im Gemeinderat Ende Dezember 2019.

66.000 Euro zusätzlich im Jahr 2019


Der Gemeinderat habe in der Sitzung am 19.Dezember mit den Stimmen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 66.000 Euro freigegeben, um Schlusszahlungen von Auftragnehmern ausgleichen zu können.

Auch wenn der Beitrag eins zu eins vom Budget des Haushaltes 2020 verschoben wurde, sei fürdie B.I.G.-Sassenburgvöllig unklar, welche Kosten noch auszugleichen seien. Eine aktuelle Gesamtkostenaufstellung sei trotz Anfrage von der Verwaltung zurückgehalten oder nicht vorgelegt worden. Dies eröffne einen Spielraum für Spekulationen, ob die Kosten erst ermittelt oder "bereinigt" werden müssten. Erst im Verwaltungsausschuss im Januar 2020, der kurzfristig abgesagt worden sei, sollten aktuelle Zahlen vorgestellt werden.

Mehrkosten für Pflasterarbeiten


Trotz starker Kostensteigerungen von ursprünglich 2,3 auf weit über 3 Millionen Euro und leerer Gemeindekasse "war noch Geld übrig", um ohne politische Beratungen oder Informationen eine Anstellfläche zusätzlich zu pflastern, obwohl diese bereits befahrbar ausgelegt wurde.

"Wie kann bei einem Projekt Geld übrig sein, bei dem die Kosten so explodiert sind", fragt sich die B.I.G. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürger ließe demnach zu wünschen übrig.

Fluchttüren lassen sich nicht öffnen


Bei der Weihnachtsfeier des Westerbecker Ortsrates Mitte Dezember hätte festgestellt werden müssen, dass die Fluchttüren in den Umkleideräumen über keine Zwangsöffnung verfügen würden. Trotz beleuchteter Beschilderung ließen sich gegebenenfalls verschlossene Türen im Notfall nicht öffnen. Ein Sicherheitsrisiko, dass eigentlich eine sofortige Sperrung der Halle zur Folgen haben müsste, so die B.I.G. Fraglich sei, wieso ein solch eklatanter Mangel nicht bei der Endabnahme aufgefallen war.

Auch die Haupteingangstür ließe sich ohne Schlüssel von außen nicht öffnen, sodass ein Holzkeil das Zufallen der Tür hätte verhindern müssen. Das Schließblech im Türrahmen verfüge über keine entriegelbare Falle. Es bestehe in beiden Fällen sofortiger Handlungsbedarf.

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