Gifhorn. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Gifhorner SPD-Landtagsabgeordneten, Tobias Heilmann und Philipp Raulfs, berichten sie über die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
In der aktuellen Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags wurde auch die Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Die Novellierung dieses Gesetzes enthält zwei Kernmaßnahmen, die insbesondere auf Wunsch der Feuerwehrverbände aufgenommen wurden.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Raulfs dazu: "Gerade auch im Austausch mit den Kameradinnen und Kameraden vor Ort wurde klar, wo Verbesserungen notwendig sind. So dürfen Mitglieder der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr künftig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv sein, statt wie bisher nur bis zum 63. Lebensjahr. So schaffen wir eine flexible Lösung um den Brandschutz im ländlichen Raum zu verbessern."
Einrichtung eines Unfallfonds
Die zweite umgesetzte Kernmaßnahme ist die Einrichtung eines Unfallfonds bei der Feuerwehrunfallkasse. Tobias Heilmann, ebenfalls von der SPD, erklärt: "Auf diese Weise können wir die Kolleginnen und Kollegen bei den freiwilligen Feuerwehren noch besser absichern, weil künftig auch Gesundheitsschäden abgedeckt sind, die allein aus medizinischer Sicht keine Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen – das bedeutet auch eine Verbesserung für einige konkrete Einzelfälle bei uns im Landkreis."
Strukturkommission
Ergänzt werden diese beiden zentrale Maßnahmen von einer Strukturkommission, die unter der Leitung des Innenministers eingesetzt wird. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen in eine zweite Novellierung des Brandschutzgesetzes einfließen und die Feuerwehren zukunftsfest machen.
Die Landtagsabgeordneten Raulfs und Heilmann betonten abschließend, dass Sie auch diese zweite Novellierung wieder intensiv begleiten wollen und dafür vor allem auf den Dialog mit den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort setzen.
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