Tatverdächtiger im Fall "Maddie": Vergewaltigungsurteil vermutlich rechtens

Ein Rechtsgutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof spricht dafür, dass Christian B. seine siebenjährige Haftstrafe antreten muss.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Am gestrigen Mittwoch berichteten wir über das juristische Hin und Her zwischen den Landgerichten Braunschweig und Kiel bezüglich eines Antrages von Christian B. - der als tatverdächtig im Fall "Maddie" gilt - auf vorzeitige Haftentlassung. Doch dies könnte nun endgültig zur Farce verkommen. Denn auf europäischer Ebene deutet sich an, dass der Verdächtige auch seine vom Landgericht Braunschweig im Dezember 2019 ausgesprochene Haftstrafe wegen Vergewaltigung antreten muss.


In der gestrigen Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig betonte dieses, dass nach wie vor ein Haftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig aus dem Verfahren wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen bestehe. Das Landgericht hatte Christian B. zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieser hatte das Urteil aber wegen eines formellen Fehlers angefochten. Seine Auslieferung aus Portugal sei seinerzeit aufgrund eines anderen Delikts erfolgt. Das EU-Recht sehe aber vor, dass man dann nicht wegen einer anderen Straftat verurteilt werden könne.

Neuer Haftbefehl wurde in Italien vollstreckt


Der Bundesgerichtshof sollte nun über die Revision entscheiden. Dieser hatte wiederum den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. Dort befasst man sich nun bereits seit drei Wochen mit dem Fall. Laut übereinstimmenden Medienberichten liegt nun ein Rechtsgutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof vor. Dieses sei zwar nicht bindend, gebe aber einen deutlichen Fingerzeig. Und dieses Gutachten soll von einer Rechtmäßigkeit des Braunschweiger Vergewaltigungsurteils ausgehen. Demnach sei die genannte Auslieferungsregelung für diesen Fall nicht anzuwenden, da Christian B. Deutschland zwischenzeitlich wieder freiwillig verlassen habe und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurück nach Deutschland gekommen sei. Letzterer sei von Behörden in Italien vollstreckt worden, die auch zugestimmt hätten, dass der Verdächtige wegen der Vergewaltigung verfolgt und verurteilt werde.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird Anfang nächster Woche erwartet.


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