Tests statt Quarantäne: Landkreis setzt neue Vorgaben für Schulen um

Statt in Quarantäne, müssen Kinder, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, sich nun häufiger testen lassen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Gifhorn. Wie berichtet, hat das Land Niedersachsen in der neuen Corona-Verordnung die Vorgaben für Schulen geändert. Dies gilt auch für Quarantänefälle. Wie der Landkreis Gifhorn diese umsetzen will, teilt er in einer Pressemitteilung mit.



Grundsätzlich gelte seitens des Landes Niedersachsen die Vorgabe, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines festen Testkonzeptes an Schulen dreimal pro Woche auf eine Coronainfektion testen müssen. Tritt ein Verdachtsfall in Form eines positiven Schnelltests auf, gilt die gesamte Lerngruppe als Kontakt. Künftig sollen die kommunalen Gesundheitsämter dann im Regelfall aber keine Quarantäne mehr anordnen. Dafür müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Testungen intensivieren – auf je einen Test an den kommenden fünf Präsenztagen. Diese Maßnahme gelte jedoch nur, sofern der überprüfende PCR-Test des Verdachtsfalls nicht negativ ausfällt. Wesentliche Ziele seien dabei, den Schülerinnen und Schülern höchstmöglichen Präsenzunterricht zu bieten sowie die kommunalen Gesundheitsämter von aufwändigen Verwaltungsvorgängen zu entlasten.

Da es sich hierbei um eine Landesvorgabe handele, sei der Landkreis Gifhorn an diese Vorgehensweise gebunden und werde diese zeitnah umsetzen. Für die Kreisverwaltung bestehe kein Handlungsspielraum.

Wie ermittelt das Gesundheitsamt Infektionsfälle an Schulen?


Infektionsfälle, die an Schulen auftreten, vermeldet der Landkreis Gifhorn separat in seinem täglichen Lagebericht. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt als Maßstab vor, dass Infektionsfälle bereits bis zu zwei Tage vor dem Auftreten erster Symptome ansteckend sind. An diesen Maßstab hält sich auch das Gesundheitsamt, in dem es – nach Bestätigung eines Verdachtsfalls per PCR-Test – für die Kontaktermittlung zwei Tage vom Tag des positiven Schnelltests beziehungsweise dem ersten Auftreten von Symptomen zurückgeht.

Als „Infektionsfälle an Schulen“ werden dabei nur die Personen vermerkt, die innerhalb des Ansteckungszeitraumes ihre jeweilige Schule besucht haben. War dies nicht der Fall, bestand nicht die Möglichkeit die eigene Lerngruppe oder Klasse anzustecken und die Schule wird im Lagebericht nicht erwähnt. Selbige Vorgehensweise wendet das Gifhorner Gesundheitsamt auch für Kindertagesstätten an.


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