Thomas-Cook-Insolvenz: So kriegen Kunden eine Entschädigung

Noch bis zum 15. November können sich die Betroffenen Kunden für ein Entschädigungsverfahren anmelden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Berlin. Die von der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook betroffenen Kunden können sich noch bis zum 15. November für ein Entschädigungsverfahren anmelden. Die Bundesregierung hat im Dezember 2019 beschlossen, den von der Insolvenz betroffenen Kunden freiwillig eine Entschädigung zu zahlen. Dies teilt das Wahlkreisbüro von Ingrid Pahlmann in einer Pressemitteilung mit.


Seit dem 6. Mai gebe es dafür das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren. Die Anmeldefrist für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens laufe jedoch am 15. November aus. Bis zu diesem Datum könnten sich Geschädigte im Thomas-Cook-Bundesportal der Bundesregierung anmelden.

„Es ist wichtig, dass sich alle Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies zeitnah nachholen. Ich möchte alle durch die Insolvenz Geschädigten dazu aufrufen eine Anmeldung schnellstmöglich durchzuführen. Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen geht es selbstverständlich auch per Telefon“, ruft die Gifhorner Bundestagsabgeordnete, Ingrid Pahlmann, alle geschädigten Gifhorner dazu auf, sich anzumelden.

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finde sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html
Die Internetseite solle dazu beitragen, die Anmeldung zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetanschluss verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragsstellung unterstützt.


mehr News aus Gifhorn


Themen zu diesem Artikel


Justiz