Gifhorn. Die Sicherheitsanforderungen für die Öl- und Gasförderung sollten verschärft und mehr Mitsprache für die betroffenen Förderregionen gesichert werden, das hatte die rot-schwarze Landesregierung angekündigt. Doch der niedersächsische Vorstoß für entsprechende Anpassungen des Bundesbergrechts wurden am vergangenen Freitag vom Bundesrat abgelehnt. In einer Pressemitteilung zeigt sich die Gifhorner Landtagsabgeordnete Imke Byl enttäuscht.
„Die Landesregierung von Stephan Weil ist im Bundesrat daran gescheitert, Rückhalt für die betroffenen Förderregionen in Niedersachsen zu mobilisieren. Die Öl- und Gasindustrie darf also weitermachen wie bisher. Erdbebenrisiken, auffällige Krebshäufungen und wiederholte Leckagen, wie wir sie im Landkreis Gifhorn in den letzten Jahren häufig erlebt haben, sind nicht länger hinnehmbar. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, doch davon konnte die Landesregierung ihre Parteikollegen in den anderen Bundesländern offensichtlich nicht überzeugen.“
Die Grünen werfen insbesondere der Landes-SPD Wortbruch vor: „Die SPD steht nun mit leeren Händen da. Das einstige Wahlversprechen für ein Bohrverbot in Wasserschutzgebieten ist endgültig gebrochen. Nun wurde auch eine bundesweite Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vom Bundesrat gestoppt. Einen grünen Vorstoß, eine UVP-Pflicht zunächst auf Landesebenen einzuführen, hatten SPD und CDU zuvor bereits abgelehnt.“
"SPD und CDU lassen Förderregion Gifhorn im Stich"
Das Land Bremen habe im Bundesrat mit Stimmen der Grünen deutlich weitergehende Forderungen zur Verschärfung der Sicherheitsanforderungen für die Öl- und Gasförderung erhoben. Byl kritisiert, dass die rot-schwarze Landesregierung gegen den grünen Antrag gestimmt hat: „Das Bergrecht muss mit Blick auf Wasserschutz und Klimaschutz auf ganz neue Füße gestellt werden, Trippelschritte reichen nicht aus.“ Den niedersächsischen Vorstoß für eine Ausweitung der UVP-Pflicht hatten die Grünen bereits im Vorfeld als unzureichend abgelehnt. Die Grünen fordern ein Verbot von Öl- und Gasbohrungen in Wasser- und Naturschutzgebieten sowie Veto-Rechte für betroffene Kommunen.
Die jahrelang unentdeckte Groß-Leckage von Lagerstättenwasser im Erdölfeld Emlichheim (Grafschaft Bentheim) oder auch die Nassöl-Leckagen bei Hankensbüttel zeigen, dass die geltenden Sicherheitsregeln nicht ausreichen, um Umwelt- und Grundwasserschäden auszuschließen.
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