Urteil im Eilverfahren: Ladendiebe bereits am Folgetag vor Gericht

Das Gericht hatte hier ein sogenanntes "Beschleunigtes Verfahren" angesetzt.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Zu einem Ladendiebstahl von Waren im Wert von über 550 Euro kam es am vergangenen Montag in einem Geschäft in Gifhorn. Der Ladendetektiv stellte zwei Tatverdächtige nach Verlassen des Kassenbereichs und rief die Polizei. Die Beamten stellten bei den beiden Männern Tabakwaren, Bekleidung und größere Mengen hochwertige Schokolade fest. Zum Tatvorwurf schwiegen die 31 und 29 Jahre alten Tatverdächtigen, sie wurden festgenommen. Dies teilte die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft mit.



Die weiteren Ermittlungen im Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Ladendiebstahls wurden anschließend durch den Zentralen Kriminaldienst der Polizei Gifhorn übernommen. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hildesheim wurde für die beiden Tatverdächtigen ein sogenanntes Beschleunigtes Verfahren angeregt. Bei klarer Beweislage oder einfachen Sachverhalten kann das Gericht nach Antrag der Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren entscheiden.

Nur einen Tag nach der Tat


So fand die Hauptverhandlung für den Diebstahl bereits am Tag nach der Tat, also am gestrigen Dienstag, vor dem Amtsgericht Hildesheim statt. In der Hauptverhandlung zeigten sich die beiden Männer geständig, sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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