Verbotener Überholvorgang: Polizei selbst betroffen

Die Verursacherin war über eine doppelt durchgezogener Linie in den Gegenverkehr gefahren.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Durch einen verbotenen Überholvorgang kam es auf der B188 zur Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers. Dies teilte die Polizei mit.



Am Dienstagnachmittag fuhr eine 77-Jährige auf der B188 von Gifhorn in Richtung Wolfsburg. Hinter der Kreuzung mit der Straße "Campus" überholte sie einen vor ihr fahrenden LKW - trotz doppelt durchgezogener Linie in diesem Bereich.

Durch den Überholvorgang musste ein ihr entgegenkommendes Fahrzeug stark abbremsen und ausweichen, um so einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich allerdings um ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei Gifhorn.

Frau muss sich verantworten


Die Beamten wendeten und verfolgten den Skoda. Bei der anschließenden Kontrolle gab die Frau den Verstoß zu. Dieser ist mit einem Bußgeld in Höhe 250 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bewehrt.


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