Zunächst keine weiteren Kontaktbeschränkungen in Gifhorn

Die Kreisverwaltung habe die Vielzahl von Hinweisen aus der Kreispolitik, den Städten und Samtgemeinden und der Bürgerschaft bezüglich des Umfangs und den Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen berücksichtigt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Wie der Landkreis am Freitagmittag mitteilte, wurden die aufgrund der anhaltend hohen Neuinfektionen mit dem Coronavirus angekündigte Kontaktbeschränkung im Landkreis Gifhorn zwar erarbeitet, sollen aber nach ausführlichen Beratungen im Krisenstab und mit der Polizei zunächst noch nicht in Kraft treten.


Begründet wird diese Entscheidung damit, dass zunächst die enormen Schwankungen in den 7-Tage-Inzidenzen gerade der vergangenen Tage (Dienstag -32,2, Mittwoch, +29,5, Donnerstag -32,3) zeigen würden, dass noch keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich einer Entwicklung der Infektionszahlen getroffen werden können. Die Kreisverwaltung nehme sich daher die Zeit, die Situation noch weiter zu beobachten und zu bewerten.

Daneben sei der Presse seit gestern zu entnehmen, dass die Kanzlerin mit den Länderchefs voraussichtlich schon in der nächsten Woche verschärfte Regelungen diskutieren wird. „Der zunächst vereinbarte Beratungstermin am 25. Januar wird offenbar vorgezogen, weil auch auf Bundes- und Landesebene erkannt worden ist, dass schnell gehandelt werden muss, um die anhaltend hohen Inzidenzzahlen in den Griff zu bekommen. Diese Ergebnisse und Verschärfungen müssen vernünftigerweise abgewartet werden“, erklärt Ebel.

Um das Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn in den Griff zu bekommen, wurden bereits einige Maßnahmen ergriffen. Neben der Umsetzung der aktuellen Corona- Verordnung des Landes haben weitere Verschärfungen Eingang in die Allgemeinverfügungen gefunden.
Bereits veröffentlicht wurden daneben die Verfügungen zu
- der nächtlichen Ausgangssperre
- verstärkte Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen
- verstärke Kontrolle der Heimaufsicht in den Alten- und Pflegeheimen sowie - in Grundschulen weiterer Distanzunterricht

Schärfere Regeln für Kirchen


Neu ist, dass die Vorschriften für Präsenzgottesdienste durch eine Allgemeinverfügung verschärft werden. So muss künftig für jeden Teilnehmer an Gottesdiensten durchschnittlich zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Kinder unter drei Jahren sind davon ausgenommen. Hintergrund dafür ist, dass es in einigen Kirchen doch noch zu Gottesdiensten mit höheren Teilnehmerzahlen gekommen ist. Dabei war vor allem zu beobachten, dass es auf den Parkplätzen und den Zuwegungen zu Durchmischungen der Teilnehmer kam und die Abstände nicht eingehalten wurden.

„Auch bei den Kirchen möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass es sich bei den schärferen Maßnahmen nicht um Sanktionen handelt, sondern einzig und allein der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund steht“, stellt Landrat Dr. Andreas Ebel klar. „Viele Kirchengemeinden haben in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll gehandelt und alle Gottesdienste abgesagt, obwohl dies für die Gemeinden gerade an Weihnachten sehr hart war", so Ebel.

„Die verstärkten Kontrollen der Alten- und Pflegeheime sowie die nächtliche Ausgangssperre sind sinnvolle und punktgenaue Instrumente zur Eindämmung der Pandemie. Die nächtliche Ausgangssperre reduziert die Mobilität und die Kontakte in der Bevölkerung. Abendliche Zusammenkünfte können so verhindert werden. Die aktuellen Rückmeldungen der Polizei zur Ausgangssperre sind positiv, es wurden kaum Verstöße gemeldet. Damit scheinen die Bürger die nächtliche Ausgangssperre zu akzeptieren“, zieht Landrat Dr. Andreas Ebel ein Zwischenfazit. „Die Signalwirkung der Ausgangssperre ist angekommen. Nun müssen sich die Maßnahmen auch in den Infektionszahlen widerspiegeln.“

Weitere Entwicklung abwarten


Wie bereits erwähnt, bleibt zunächst abzuwarten, ob beziehungsweise wann zusätzlich auch die Allgemeinverfügung zur Kontaktsperre in Kraft tritt. Sie liegt bereits vor, muss mit dem niedersächsischen Sozialministerium aber noch abgestimmt werden. Nach Zustimmung des Landes wäre der Landkreis dann umgehend handlungsfähig, sollten sich die Inzidenzwerte nicht wesentlich verbessern oder sogar verschlimmern. Bei der Ausgestaltung der Kontaktsperre haben viele Aspekte Berücksichtigung gefunden.

„Die Allgemeinverfügung zur Kontaktbeschränkung muss verhältnismäßig und nachvollziehbar sein, da es sich um einschneidende Einschränkungen des privaten Lebensbereichs handelt. Auswirkungen auf möglicherweise betroffene Personen und Institutionen müssen genau abgewogen werden. In diesem Zusammenhang hat die Kreisverwaltung die Vielzahl von Hinweisen aus der Kreispolitik, den Städten und Samtgemeinden und der Bürgerschaft bezüglich des Umfangs und den Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen mitberücksichtigt“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel.

Was ist erlaubt?


Um beispielsweise die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen zu wahren, soll sich das Kontaktverbot ausschließlich auf geschlossene, private Räume innerhalb der jeweiligen Wohnung beziehen. Denn die Kontakt- und Infektionskettenermittlung des Gesundheitsamtes weisen diese Bereiche als klaren Infektionshotspot aus.

Weiterhin soll aber unter anderem der Besuch bei Lebenspartnern, Kranken, Menschen mit Einschränkungen sowie die Betreuung von hilfsbedürftigen Personen sowie Minderjährigen möglich bleiben. Außerdem sollen Kinder unter 12 Jahren Kontakt zu einer Person eines weiteren Haushalts haben dürfen. Der eigene Garten, der eigene Hof, das eigene Grundstück oder sonstige Privatflächen unter freiem Himmel bleiben von diesen Einschränkungen unberührt. Hier gelten weiterhin die Regelungen, die von der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgegeben werden.

Ebel macht deutlich: „Das Nichtinkrafttreten der Kontaktbeschränkung bedeutet keinesfalls, dass sich die Lage von heute auf morgen entspannt hat. Die bisher erläuterten Gründe müssen jedoch Berücksichtigung finden. Die Kontaktbeschränkung ist neben der Impfung weiterhin das effektivste Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Je besser die Maßnahmen greifen, desto früher kann es zu Lockerungen kommen. Halten wir im Kampf gegen die Pandemie zusammen.“

Für alle Fragen bietet der Landkreis Gifhorn weiterhin zwei Telefon-Hotlines an.


Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 16 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr


Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10 bis 16 Uhr


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