Gleich Hitzefrei zum Schulstart? Das sind die Regeln

Am heutigen Donnerstag beginnt das neue Schuljahr. Es werden überall Temperaturen über 30 Grad erwartet. Doch unter welchen Bedingungen fällt der Unterricht aus?

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Am heutigen Donnerstag beginnt das neue Schuljahr 2025 / 2026. Und zeigte sich das Wetter in den Ferien nicht immer von seiner besten Seite, so läuft der Sommer gerade jetzt noch einmal zur Höchstform auf. Die 30-Grad-Marke soll am Donnerstag in der gesamten Region geknackt werden, in einigen Orten sind sogar 35 Grad Celsius drin. Da stellt sich natürlich die Frage: Wann gibt es eigentlich Hitzefrei?



Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Denn es gibt keine einheitliche Regelung in Deutschland. Bildungspolitik ist bekanntlich Ländersache. Und auch der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zu diesem Thema nennt keine klaren Richtwerte für ein Hitzefrei. Die Entscheidung liegt letztendlich bei der jeweiligen Schulleitung.

Außentemperatur spielt keine Rolle


Wichtig zu wissen: Die Außentemperaturen spielen bei der Entscheidung im Prinzip keine Rolle. Denn in dem Erlass heißt es: "Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen."


Ende Juni dieses Jahres wurde diese Regel insoweit geändert, dass sie nicht mehr nur für Grundschüler und die Mittelstufe gilt. Hitzefrei ist nun auch in der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schulen möglich. Zuvor waren Oberstufenschüler in Niedersachsen vom Hitzefrei generell ausgeschlossen.

Infos müssen fließen


Kommt eine Schulleitung zu dem Schluss, dass der Unterricht nicht mehr möglich ist, muss der Träger der Schülerbeförderung über die vorzeitige Beendigung des Unterrichts unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Auch Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler müssen in geeigneter Weise über das Verfahren unterrichtet werden.

Es sei zudem sicherzustellen, dass gegenüber Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts müssen Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

Auch Berufsschüler können befreit werden


Seit Juni gilt zudem, dass Hitzefrei auch in vollzeitschulischen Bildungsgängen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen, welche nicht zu einem Berufsschulabschluss führen, möglich ist. An Bildungsgängen an öffentlichen berufsbildenden Schulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, soll gelten: Der Unterricht kann bei zu großer Hitze als Distanzunterricht von Zuhause oder in Form selbstorganisierten Lernens weitergeführt werden. Zudem sei hitzefrei nach fünf Unterrichtsstunden möglich.