AfD wehrt sich gegen Vorwürfe der Bürgerliste


Der Zwist zwischen Wehrmann und Dr. Claussen geht in die nächste Runde. Foto: Privat; Anke Donner
Der Zwist zwischen Wehrmann und Dr. Claussen geht in die nächste Runde. Foto: Privat; Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Am 24. Mai wendete sich Henning Wehrmann von der Bürgerliste mit einer Pressemitteilung zu dem Thema "Gesellschaftsspaltung und Fake-News der AfD" an regionalHeute.de. Dies wollte Dr. Tyge Claussen von der AfD nicht auf sich sitzen lassen und reagierte nun mit einer öffentlichen Stellungnahme, die wir ungekürzt und unkommentiert veröffentlichen.


Zur Vorbeugung und Bekämpfung des islamischen Extremismus, insbesondere seiner salafistischen und dschihadistischen Ideologie, fordert die AfD vom Landkreis Goslar im Rahmen seiner Integrationsbemühungen, den muslimischen Flüchtlingen nicht nur freiwillige Grundkurse zur Alltagstauglichkeit, sondern auch bestimmte verpflichtende Spezialkurse anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel neben dem Sprachkurs auch ein Aufklärungs-Kurs zum Themenkreis „friedfertiger Islam?“. Im Letzteren haben sich die muslimischen Flüchtlinge mit den konfliktträchtigen Gegensätzen zwischen den verfassungswidrigen Koransuren und -versen und Vorschriften des islamischen Rechts (Sharia) einerseits und unseren Grundrechten als Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens andererseits auseinanderzusetzen. Dies hat konkret anhand hierzulande geschehener Fallbeispiele von Ehrenmorden und anderen auf den Koran bezogenen Gewalttaten und Terroranschlägen zu erfolgen. (vergleiche dagegen die Flüchtlings-Situationsberichte des Landkreises Goslar, Präsentation über die Info-Veranstaltung im Integrationszentrum am 28.3.17, Internetberichte des Landkreises Goslar).

Herr Wehrmann von der Bürgerliste hält aber diese AfD-Forderung für nicht erforderlich. (Quelle: Henning Wehrmann: „Bürgerliste wirft AfD Gesellschaftsspaltung und Fake-News vor“, regionalHeute.de vom 24.5.17). Denn angeblich sei unsere christliche Religion genauso schlimm wie der Islam. Für seine Auffassung zählt Herr Wehrmann einige offenkundig grundgesetzwidrige Bibelpassagen auf, die im Koran ihre Entsprechung haben. Das Töten von Andersgläubigen (Psalm 139,19), die Todesstrafe für Opfer von Vergewaltigungen (5. Mose, 23,24) und die Pflicht der Frauen zum Bedecken der Haare (1. Korinther 11, 5, 6) seien nach Herrn Wehrmanns Auffassung ebenfalls nicht mit heutigen Moralvorstellungen und dem Grundgesetz vereinbar, würden aber im realen gesellschaftlichen Leben längst keine Rolle mehr spielen. Richtig; dementsprechend sollte sich Herr Wehrmann mal zum Vergleich die Frage stellen, wie viele Menschen in Nachkriegs-Deutschland Opfer fundamentalistischer Christen geworden sind, die sich unter Berufung auf die genannten Bibelstellen ihre Gewalttaten ausübten.

Verfassungswidrigen Koran- und Sharia-Vorschriften spielen unheilvolle Rolle


In seiner offenkundigen Islam-Verliebtheit sieht Herr Wehrmann darüber hinweg, dass hierzulande die verfassungswidrigen Koran- und Sharia-Vorschriften im gesellschaftlichen Zusammenleben sehr wohl eine Rolle spielen, nämlich eine unheilvolle, wie es der inzwischen hier etablierte Salafismus und Dschihadismus erkennen lassen. Dieses gesellschaftliche Problem droht durch die massenhaft zu uns hereingelassenen, muslimischen Flüchtlinge zu verschlimmern, auch durch ihr nicht auszuschließendes Untertauchen in hiesigen muslimischen Parallelgesellschaften.

Dass wir Christen seit langem die von Herrn Wehrmann genannten, offenkundig verfassungswidrigen Bibelstellen für unser gesellschaftliches Zusammenleben nicht wörtlich beziehungsweise nicht ernst nehmen, hat historische Gründe. Denn das Christentum ist – im Gegensatz zum Islam - durch das Feuer der Aufklärung gegangen. Die christliche Religion hat sich dadurch von einer Religion der Kreuzzüge, der Denunziation und Ketzerverfolgung zu einer modernen Friedensreligion gewandelt. Das hat der Islam noch vor sich. Es wird seitens der katholischen und evangelischen Kirche nicht mehr bestritten, dass für unseren Staat und seine Bürger das Grundgesetz als rechtliches Fundament gilt, und nicht die Bibel.

Es liegt ein islamrechtlich bedingtes Integrationshindernis vor


Dagegen haben die Muslime das islamische Recht mit seinen zum Teil furchtbaren Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren! (Quelle: Wikipedia zu „Sharia“). Nach dieser islamischen Verpflichtung dürfen die muslimischen Flüchtlinge sich nicht fremden Rechtsvorschriften unterwerfen, also auch nicht unserem Grundgesetz. Entsprechenden Umfragen zufolge ist diese Geisteshaltung in hiesigen muslimischen Parallelgesellschaften weit verbreitet. Bei muslimischen Flüchtlingen liegt also – zusätzlich zur elterlichen und gesellschaftlichen Prägung im Kindesalter - ein erhebliches, islamrechtlich bedingtes Integrationshindernis vor, das es - zur Wahrung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung - in den Integrationskursen zu überwinden gilt.

In seiner Veröffentlichung vom 24.5.17 versuchte Herr Wehrmann mit der Unterstellung, die Bibel sei genauso schlimm wie der Koran, den hiesigen Islamismus zu verharmlosen. Dieser Versuch ist nicht nur gescheitert, sondern wirft auch die Frage nach seiner Einstellung zu den christlichen und jüdischen Wurzeln unserer deutschen Kultur auf.

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