Asklepios Kliniken verlängern Besuchszeit um eine Stunde

Die Gesamtdauer eines Besuchs beträgt nach wie vor maximal 60 Minuten.

Die Asklepios Harzklinik in Goslar.
Die Asklepios Harzklinik in Goslar. | Foto: Asklepios

Goslar/Seesen. Nach den praktischen Erfahrungen der vergangenen Wochen werden die Besuchszeiten in den Asklepios Kliniken in der Region Harz (Harzkliniken mit den Standorten in Goslar, Bad Harzburg und Clausthal-Zellerfeld sowie die Kliniken Schildautal in Seesen) vom Mittwoch dieser Woche an, dem 24. Juni, ausgeweitet: Patienten dürfen in den Harzkliniken in der Regel statt im Zeitraum zwischen 14:30 und 16:30 Uhr nunmehr bis 17.30 Uhr Besuch empfangen, in der Akutklinik in Seesen, zwischen 14 Uhr und 17:30 Uhr. Weiterhin gelten für das Besuchsrecht strikte Auflagen eines Hygienekonzepts, das nach der Niedersächsischen Verordnung vorzuhalten ist. Dies berichten die Asklepios Harzkliniken.


Für das Besuchsrecht bei Patienten in der Neurologischen Frührehabilitation (NFR) und in der Neurologischen Rehabilitation (Reha) in den Asklepios Kliniken Schildautal in Seesen gibt es spezielle Voraussetzungen, Bürger werden gebeten, Details dazu bitte im Einzelfall bei den jeweiligen Stationen zu erfragen.

Das Hygienekonzept der Asklepios Kliniken in der Region Harz enthält folgende verbindliche Regeln, unter denen Patienten Besuch empfangen können:
- Ein Patient darf pro Tag nur einen Besucher empfangen, während der begrenzten grundsätzlichen Besuchszeit zwischen 14:30 und nunmehr 17:30 Uhr in den Harzkliniken, und zwischen 14 Uhr und 17:30 Uhr in der Akutklinik in Seesen. Um 17:30 Uhr muss der letzte Besucher die Klinik verlassen haben.
- Die maximale Besuchszeit ist auf jeweils 60 Minuten begrenzt.
- Ein Patient darf, um die Kontakte und damit eine etwaige Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu minimieren, immer nur denselben Besucher empfangen und muss diesen vorher vollständig namentlich benennen.
- Auf den Isolations-Stationen sind aufgrund erhöhter Sicherheits- und Schutzvorkehrungen Besuche nicht gestattet.
- Die vom Patienten benannte Besuchsperson muss aus Gründen der erhöhten Ansteckungsgefahr bei COVID-19 durch Kinder und Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Der Besucher darf keine Erkältungssymptome haben und darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19-Patienten gehabt haben
- Der Besucher muss einen selbst mitzubringenden Mund-Nasen-Schutz tragen

Das eigentliche Prozedere, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Der Besucher muss sich zunächst am Empfang am Haupteingang melden und einen Bogen mit seinen Daten ausfüllen (diese erhobenen Daten werden gemäß der Verordnung nach drei Wochen wieder vernichtet; sie dienen nur vorsorglich dazu, eine eventuelle Infektionskette später nachvollziehen zu können). Danach kann der Besucher, nachdem er sich die Hände desinfiziert hat, zur jeweiligen Station, auf der sich der Patient befindet.
„Wir bitten auch um Verständnis für diese Auflagen, aber sie ergeben sich aus der Umsetzung der Verordnung und sind zum Wohle der Gesundheit aller“, sagt Ulrich Sievers, Leitender Oberarzt und Leiter des Hygieneteams der Asklepios Harzkliniken.


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