Blauzungenvirus: Handelsrestriktionen treffen Teile von Goslar

Nach Vorgaben der Europäischen Union muss um den Ausbruchsbetrieb eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden.

Teile des Landkreises Goslar liegen aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Landkreis Fulda (Hessen) in einer so genannten Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer.
Teile des Landkreises Goslar liegen aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Landkreis Fulda (Hessen) in einer so genannten Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer. | Foto: Landkreis Goslar / Stefan Sobotta

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Goslar. Teile des Landkreises Goslar liegen aktuell in einer Handelsrestriktionszone für Wiederkäuer. Grund dafür ist der amtlich festgestellte Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 8 (BTV-8) in einem Betrieb im hessischen Landkreis Fulda. Das berichtet die Landkreisverwaltung am heutigen Freitag.



Nach Vorgaben der Europäischen Union muss um den Ausbruchsbetrieb eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet werden. In Niedersachsen sind neben Teilen des Landkreises Goslar auch die Landkreise Göttingen, Northeim und Holzminden betroffen.

Diese Bereiche sind betroffen


Im Landkreis handelt es sich konkret um folgende Bereiche:
Stadt Seesen (teilweise)

Gebiet südlich von Münchehof inklusive Domäne Stauffenburg und Fürstenhagen

Berg- und Universitätsstad Clausthal-Zellerfeld (teilweise)
Wildemann (teilweise)
Clausthal-Zellerfeld (komplett)
Buntenbock (komplett)
Altenau (komplett mit Ausnahme von Torfhaus (teilweise) und Bastesiedlung (komplett außerhalb))

Stadt Braunlage (komplett)

Karte zeigt Gebiete


Eine interaktive Karte zur aktuellen Ausdehnung der Handelsrestriktionszone im Land Niedersachsen ist abrufbar unter:
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/B7CFB588E91333523BB78D4EA5AF6B1ADD93EEF1BC271DA1F72A12CE264F3DDA
Betroffen sind Tierhalterinnen und Tierhalter von Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und Kamelen. Für sie gelten Einschränkungen, wenn Tiere aus der Zone heraus in noch BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen. Innerhalb der Zone bestehen keine Beschränkungen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Verbringen von Tieren stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) unter der Adresse https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ bereit.
Die aktuellen Verbringungsregelungen beziehen sich ausschließlich auf das Blauzungenvirus Serotyp 8. Für den Serotyp 3 gelten innerhalb Deutschlands derzeit keine Verbringungsbeschränkungen.

Tiere sollten geimpft werden


Tierhalterinnen und Tierhaltern wird dringend empfohlen, empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung kann Krankheitsverläufe deutlich abmildern und Todesfälle verhindern.

Zudem sind Tierhalterinnen und Tierhalter dazu verpflichtet, einen Verdacht auf Blauzungenkrankheit bei ihren Tieren umgehend dem Veterinäramt des Landkreises Goslar melden, per E-Mail an veterinaerwesen@landkreis-goslar.de oder telefonisch unter (05321) 700-800

Hintergrund


Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Sie betrifft unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Kamele, Lamas oder Alpakas. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Der Erreger wird durch blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen, übertragen und kann bei betroffenen Tieren fieberhafte Erkrankungen bis hin zu Todesfällen verursachen.

Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Mattigkeit, Lahmheit, Schwellungen der Maulschleimhäute und des Kronsaums, vermehrten Speichelfluss und Schaum am Maul. Bei Schafen kann die Zunge anschwellen und sich blau verfärben, was der Krankheit ihren Namen gibt. Bei Rindern ist insbesondere eine verringerte Milchleistung, Schwellungen der Maulschleimhäute, Speichelfluss und Verfärbungen der Euterzitzen auffällig.

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