Die Polizei Goslar warnt vor Betrügern


Die Polizei Goslar warnt eindringlich vor falschen Rechnungen und Inkasso-Schreiben. Symbolfoto: Marc Angerstein
Die Polizei Goslar warnt eindringlich vor falschen Rechnungen und Inkasso-Schreiben. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Goslar. Betrüger ändern regelmäßig ihre Masche, um an das Geld anderer Leute zu kommen. In den letzten Monaten landen so auch immer wieder unberechtigte Mahnschreiben in den Briefkästen der Bewohner von Stadt und Landkreis Goslar.

Dabei wechseln die Namen der Absender ständig. Mal fordert ein "Welt Finanz Management", mal eine "Adler Mahnungs GmbH", eine "Euro Express GmbH Forderungs Management", eine "Inkasso Partner GmbH", ein "Euro Plus Forderungsmanagement" oder eine "Bundes Inkasso GmbH" die Bezahlung angeblich offener Rechnungen. Dreist wird nicht selten erklärt, dass die Bezahlung gleichzeitig auch eine Kündigungsbestätigung darstelle.

Sämtliche Zahlungen sollen laut den beigefügten Überweisungsscheinen auf ausländische Konten, z.B. in Bulgarien, Rumänien oder der Schweiz, erfolgen. Mit Formulierungen wie "Letzte Mahnung" oder "anderenfalls werden wir gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten" wird Druck ausgeübt, um die Adressaten zur Zahlung zu bewegen.

Woran erkennt man nun ein falsches Mahnschreiben?



  • Der Briefempfänger hat nie eine, aus der Forderung begründete Leistung in Anspruch genommen.

  •  Auf den beigefügten Überweisungsträgern ist ein ausländisches Empfängerkonto eingetragen. Die IBAN beginnt dann  nicht mit DE (=Deutschland) sondern z.B. mit BG (=Bulgarien) oder RO (=Rumänien).

  • Ein Rückruf bei der angegebenen Telefonnummer des Inkassodienstes ist nicht möglich.

  • Die Mahnschreiben enthalten oft gravierende Rechtschreibfehler.


Die Polizei rät:



  • Die Forderungen haben keinerlei rechtliche Grundlage.

  • Tätigen Sie daher in keinem Fall eine Überweisung.

  • Lassen Sie sich durch eventuelle Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Inkassofirmen nicht beeindrucken, beenden sie einfach das Gespräch und legen auf.

  • Werfen sie das Schreiben bedenkenlos in den Müll.

  • Im Zweifelsfall wenden sie sich an ihre zuständige Polizeidienststelle.


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