Eklat im Kreistag: AFD-Mann redet sich in Rage

von Nino Milizia


Dr. Tyge Claussen (AFD) echauffierte sich über das Sitzzuteilungsverfahren der Kreistagswahlen. Foto: Privat
Dr. Tyge Claussen (AFD) echauffierte sich über das Sitzzuteilungsverfahren der Kreistagswahlen. Foto: Privat

Goslar. In der gestrigen Kreistagssitzung bezog Dr. Tyge Claussen Stellung zu seinem Einspruch gegen die Kreistagswahl. Seiner Meinung nach war das Wahlergebnis durch ein fehlerhaftes Sitzverteilungsverfahren nicht korrekt in Sitze umgerechnet worden.


Das Hare-Niemeyer-Verfahren ist ein Sitzzuteilungsverfahren, mit dem Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umgerechnet werden. Allerdings hat dieses Verfahren auch seine Nachteile, so dass das Alabama-Paradoxon und das Wählerzuwachsparadoxon auftreten können. Letzteres habe dafür gesorgt, dass der AFD ein Sitz weniger zugeteilt wurde, was Claussen in Rage brachte. Es läge eine Wahlverfälschung vor. Das Hare-Niemeyer-Verfahren würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und speziell Regine Körner würde ähnlich reagieren, wenn ihre Partei so benachteiligt worden wäre.

Claussen missachtet den Wortentzug der Vorsitzenden



Als Renate Lucksch als Kreistagsvorsitzende Claussen darauf hinwies, dass seine Redezeit in 30 Sekunden abgelaufen sein würde, wurde das AFD-Mitglied emotional und kündigte an, sich nicht den Mund verbieten zu lassen und sich nicht an Redezeiten halten zu wollen. Nach Ablauf der Frist machte er seine Ankündigung wahr und führte seine Anschuldigungen weiter aus. Lucksch entzog ihm darauf hin das Wort, was ihn jedoch nicht stoppen konnte, ebenso wenig das Läuten der Glocke. So sahen sich Lucksch und Landrat Brych dazu gezwungen, an das Rednerpult zu treten und an das Mikrofon zu greifen. Erst mit lautem Nachdruck Brychs konnte Claussen auf seinen Gästehörerplatz geschickt werden, führte seine Tiraden auf dem Weg dorthin allerdings fort. Im späteren Verlauf entschuldigten sich seine Fraktionskollegen für das Verhalten.

Körner stellt sich den Anschuldigungen



Regine Körner wollte die Anschuldigungen allerdings nicht so stehen lassen und erklärte, dass die Paradoxien bekannt seien, das Verfahren nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes jedoch nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoße.

Im deutschen Bundestag findet das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren Verwendung.


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