Goslar. Die FDP/AfD hat sich bei Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk nach dem Stand des geplanten Abriss` des unter Denkmalschutz stehenden Offizierskasinos auf dem Fliegerhorst erkundigt. Die Klosterkammer als neuer Besitzer hatte diesbezüglich Pläne geäußert.
Bei der Stadt Goslar lag und liegt die Federführung zur Entwicklung des Fliegerhorstes beim Fachdienst Wirtschaftsförderung und strategische Entwicklung der Stadt Goslar. Dieser Fachdienst hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) seit November 2013 intensiv an der Suche nach einer alternativen Nutzung für das Gebäude beteiligt.
So lud im Sommer 2014 die Stadt Goslar zu einem mehrstufigen Investoren-Kolloquium unter Einbindung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Klosterkammer Hannover, der LIEMAK Immobilien GmbH und des NLDs ein, um einen größeren Kreis von regionalen und überregionalen Investoren und Projektentwicklern für eine mögliche Nachnutzung des Gebäudes zu gewinnen. Weiterhin wurden intensive Bemühungen um eine Gebäudeverwertung des Offiziers-Casinos unternommen. Die Zielsetzung war immer darauf ausgerichtet, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung im Zentrum des neuen Baugebiets zu finden, die einer wohnverträglichen Nutzung in dem Quartier entspricht. Neben zahlreichen Gesprächen mit Interessenten wurden unter anderem auch Besichtigungstermine mit Vertreterinnen und Vertretern von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden durchgeführt. Im Fokus dieser Verhandlungen standen Entwicklungsideen des sogenannten „generationengerechten Bauens und Wohnens“ sowie unterschiedliche Formen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten.
Gelände war für andere Investoren uninteressant
Diese Bemühungen blieben erfolglos, so dass das NLD einem Abriss des Gebäudes grundsätzlich zustimmte, um die Gesamtentwicklung des Bereichs Fliegerhorst Ost durch die Klosterkammer Hannover nicht zu gefährden. Diese Entscheidung hat eine Umwandlung für das Gelände Fliegerhorst Ost ermöglicht.
Anzumerken sei, dass es sich bei dem rund 60 Hektar großen Areal des ehemaligen Fliegerhorstes um ein Gebiet handelt mit Gebäudebestand, der seit etlichen Jahre leer steht, dass komplett einer neuen Nutzung zu überführen ist und das die Bestandgebäude für spezielle, inzwischen historische Nutzungen errichtet worden sind, die heute nicht mehr nachgefragt werden würden. Dies sei der wesentliche Unterschied zur Historischen Altstadt oder zum Beispiel dörflichen Lagen, deren Gebiete sich nicht in einer kompletten Umnutzungsphase befinden, so das Landesamt in seiner Begründung.
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