Goslar. Am 5. Mai erschütterte ein Fall aus Goslar die Öffentlichkeit. Eine 40-Jährige war brennend aus dem Fenster ihrer Wohnung gefallen und an den Verletzungen gestorben. Unter Mordverdacht: der Ehemann. Gegen ihn beginnt am 4. November der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht. Die Prozessvorschau nennt weitere grausame Details.
Dem 50-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, seine Ehefrau mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet zu haben, weil er angenommen habe, dass diese ihn mit anderen Männern betrüge.
Ehefrau mit Brandbeschleuniger übergossen
In Ausführung des Planes habe der Angeklagte Brandbeschleuniger, mutmaßlich ein Gemisch aus flüssigem Grillanzünder und Benzin, vom Flur aus bis in das Schlafzimmer und auf das Bett ausgebracht. Auch habe er seine schlafende Ehefrau sowie das Bett samt Matratze übergossen. Sodann habe er den Brandbeschleuniger entzündet, wodurch seine Ehefrau unverzüglich in Brand geraten sei.
Diese habe sich aus dem Schlafzimmerfenster im ersten Stock auf eine etwa vier Meter darunter liegende Rasenfläche gestürzt. Unklar sei, ob sie vom Angeklagten hierbei aus dem Fenster gestoßen worden sei oder sich durch den Sprung habe retten wollen.
Diverse Knochen gebrochen
Durch den Sprung habe sie sich diverse Frakturen zugezogen. Dabei habe sie weiter gebrannt. Der Angeklagte habe die beiden Söhne wegen des Brandes geweckt und gemeinsam mit diesen und der Tochter das Haus verlassen. Der Angeklagte habe sich zum Garten begeben und dort eine zeitlang verharrt, bevor er sich wortlos zurück zum Hauseingang begeben habe.
Der älteste Sohn habe seinen Namen rufen gehört und sei zu der Stelle, auf der der Angeklagte zuvor gestanden habe, gegangen und habe durch Rufe der Geschädigten, die noch bei Bewusstsein gewesen sei, wahrgenommen, dass es sich um seine Mutter handele. Er habe die Flammen erstickt.
Verlegung Spezialklinik nicht möglich
Die Frau sei unverzüglich ins Krankenhaus transportiert worden. Die Verlegung in eine Spezialklinik sei aufgrund des sich verschlechternden Allgemeinzustands der 40-Jährigen nicht möglich gewesen. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche seien verbrannt gewesen. Die Geschädigte sei im Laufe des Nachmittags des Tattages infolge der Brandverletzungen gestorben.
Fortsetzungstermine sind für den 7., 10., 11., 17., 20. und 26. November sowie 1., 3., 17. und 18. Dezember angesetzt.

