Fahrradfahrer im Visier - Verkehrssicherheitswoche der Polizei

Für mehr Sicherheit plädiert die Polizei in ihrer Aufklärungs- und Kontrollkampagne.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Die Polizeiinspektion Goslar beteiligt sich vom 10. September bis 17. September an der Verkehrssicherheitswoche, die parallel zur europaweiten RoadPOL-Kontrolle "Focus on the road" durchgeführt wird. Und wird in dieser Woche verstärkt auf Radler achten. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.


Polizei Hauptkommissar Sigurd Breustedt, Sachbearbeiter für Verkehr, führt dazu Folgendes aus:
Der Fahrradverkehr erlangt eine ständig wachsende Bedeutung auch im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit. Diese soll schwache Verkehrsteilnehmende schützen und schwere Verkehrsunfälle verhindern. Im Bereich des Landkreises Goslar verunfallen Radfahrer besonders häufig bei Vorfahrts- und Abbiegeverstößen sowie dem Einfahren in den fließenden Verkehr. Die gelte sowie für Fremd- oder Eigenverschulden. Bei Dunkelheit kommen Fahrradunfälle aufgrund der schlechten Erkennbarkeit des Radfahrers hinzu. Auffällig sei auch die Häufigkeit von Fahrradunfällen bei der Benutzung linksseitiger Radwege und Gehwege.

Warum ist dieses Verhalten gefährlich?


Häufiges Argument: Radfahrer fühlen sich dort sicherer als auf der Fahrbahn. Tatsächlich ist das Fahren auf dem Gehweg unfallträchtiger, da die Radfahrer von einbiegenden oder von Grundstücken ausfahrenden Autos oft übersehen werden. Ebenso gefährlich sei Nutzung von Radwegen in entgegengesetzter Richtung, weil auch hier Radfahrer oft übersehen werden.

Zusätzlich steigen die Gefahren für Fußgänger


Die Gefahr von Verkehrsunfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern stiegen parallel zur Zunahme des Radverkehrs. Diese sei bei Pedelecs auf Gehwegen aufgrund des Gewichts und der Geschwindigkeit besonders hoch.

Gehwege sind baulich nicht auf den Radverkehr ausgelegt und sind Fußgängern vorbehalten:


"Die Pflicht des - erwachsenen - Radfahrers, die Fahrbahn (oder Radwege) zu benutzen, nicht aber den Gehweg, bezweckt den Schutz langsamerer und schwächerer Verkehrsteilnehmer, dient aber nicht dem Schutz ihrerseits unbefugt auf dem Gehweg fahrender Radfahrer".

- OLG Frankfurt a.M.;Urteil vom 7.7.1995


Für alle Unfallarten gelte: Sehen und gesehen werden sei der wichtigste Grundsatz bei der Fahrradunfallprävention. Die Unfallgefahr sei dann am größten, wenn der Radfahrende sich vor dem Unfall nicht im Sichtbereich des Unfallgegners befunden hat, der Unfallgegner nicht mit einem Radfahrer gerechnet hat oder der Fahrradfahrer nicht ausreichend erkennbar war.

Schlussfolgerungen:


1. Radfahren im Sichtbereich des Kfz-Verkehrs ist bei einer normalen Verkehrsbelastung, die einen Überholabstand von mindestens 1,5 m ermöglicht, sicher. Dem tragen die Straßenverkehrsordnung mit ihren Benutzungspflichten und -verboten und die aktuellen Straßenbauvorschriften für Radverkehrsanlagen Rechnung.

2. Unfallträchtige Verkehrsverstöße müssen reduziert werden. Die Polizei wird deshalb auch im Rahmen von Schwerpunktaktionen über richtige Verhaltensweisen aufklären. Die Kontrollen sollen das Gefahrenbewusstsein der Verkehrsteilnehmenden schärfen und helfen, zwischen subjektiver und objektiver Gefahreneinschätzung zu unterscheiden.

Der Schwerpunkt der Ahndung wird bei den besonders unfallträchtigen Verkehrsverstößen von Radfahrenden und Autofahrenden liegen:
Vorfahrts- und Abbiegeverstöße von Radfahrenden und Autofahrenden, Nichteinhalten des Überholabstandes, Radfahren auf Gehwegen und entgegengesetzt der Fahrtrichtung (soweit diese nicht freigegeben sind) und das Fahren ohne funktionierende Beleuchtung bei Dunkelheit.


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