Goslar. Nach dem Fischsterben in Folge eines Verkehrsunfalls am 23.06.2016 in Lutter (regionalHeute.de berichtete) , bei dem mehrere Behälter mit Ammoniumnitratharnstofflösung zerbrochen und 2.000 bis 3.000 l Flüssigkeit über einen Regenwasserkanal in die Neile gelangt waren, liegen mittlerweile die Untersuchungsergebnisse des vom Landkreis Goslar beauftragten Gutachtens zur Feststellung der Gewässerschäden vor.
Nach den Analysen der Wasserproben wurden durch den Flüssigdünger zum Teil sehr hohe Werte von Ammoniumstickstoff und Phosphor in die Neile eingetragen. Durch Umsetzungsprozesse im Gewässer ist es zu einem starken Sauerstoffmangel in Gewässer gekommen. Die verendeten Bachforellen und Groppen wiesen auch entsprechende Symptome (weit aufgerissenes Maul, abgespreizte Kiemendeckel) auf. Zu dem zunächst befürchteten Totalausfall des Fischbestandes ist es jedoch nicht gekommen, da einzelne Bachabschnitte nach den durchgeführten Analysen unterschiedlich stark betroffen waren. Dabei spielt offensichtlich weniger die Entfernung von der Einleitungsstelle eine Rolle sondern vielmehr die Gewässerbreite. Die Sterblichkeitsrate war demnach in denjenigen Bachabschnitten höher, in denen die Fische der zentral durchfließenden Düngerwelle in vollem Umfang ausgesetzt waren, ohne dass sie in weniger stark durchflossene Uferbereiche mit niedrigeren Düngerkonzentrationen ausweichen konnten. Diese Ausweichmöglichkeit war zum Beispiel in Neuwallmoden gegeben und wurde nach den Beobachtungen von den Fischen auch genutzt. Der Ausfall des Fischbestandes ist nach dem Gutachten auf der betroffenen Strecke von zirka 6.500 m trotzdem in einer Größenordnung von zirka 75 Prozent anzusetzen.
Weiterhin wird festgestellt, dass eine Schädigung der Fischnährtiere (sog. Makrozoobenthos) nicht stattgefunden hat, so dass die Futtergrundlage für eine Wiederbesiedlung noch vorhanden ist. Auch eine Schädigung des Fischbestandes der Innerste, in welche die Neile einmündet, konnte nach den Untersuchungen ausgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen seitens der unteren Wasserbehörde des Landkreises Goslar sind nach der gutachterlichen Bewertung nicht erforderlich.
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