Gewerkschaft NGG warnt vor Extrem-Arbeitszeiten im Kreis Goslar


Die NGG fürchtet eine Überlastung durch Überstunden. Symbolfoto: NGG
Die NGG fürchtet eine Überlastung durch Überstunden. Symbolfoto: NGG | Foto: NGG

Goslar. Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Landkreis Goslar ist das für rund 2.700 Beschäftigten des Gastgewerbes und 810 Mitarbeitern in der Ernährungsindustrie nicht ungewöhnlich. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Genau darum fürchtet nun die Gewerkschaft NGG.


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Süd-Ost-Niedersachsen warnt mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte – mit erheblichen Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region. „Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, macht NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann deutlich. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Niedersachsen im vorletzten Jahr 66,4 Millionen Überstunden – 54 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Quelle: Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das in Niedersachsen demnach rund 40.500 Arbeitsplätzen.

Kein "Herumdoktern" zulassen


„Auch im Kreis Goslar subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Tessmann. An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert der Gewerkschafter, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28-seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Tessmann steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen im Betrieb ließen sich per Tarifvertrag vereinbaren. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Tessmann. „Damit kann eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen – ohne dass Köche und Kellner 13 oder mehr Stunden arbeiten müssen.“


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