Goslar. Der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz kritisiert die Entscheidung von Innenminister Pistorius, den Lehrbetrieb der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) auf unbestimmte Zeit einzustellen, um an den Standorten Celle und Loy Flüchtlinge unterzubringen.
„Jetzt trifft das Missmanagement der rot-grünen Landesregierung bei der Suche von Flüchtlingsunterkünften ausgerechnet die Menschen, die bereits seit Wochen ehrenamtlich im Einsatz sind und genau diese Unterkünfte einrichten, dort den Brandschutz übernehmen oder Zelte und Feldbetten zur Verfügung stellen“, sagt der Abgeordnete. „Es ist nicht akzeptabel, dass Rot-Grün die Flüchtlingsunterbringung auf dem Rücken der Feuerwehrleute vollzieht, die bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms und für die Sicherheit der Bevölkerung eine unverzichtbare Hilfe sind. Der Innenminister muss schnellstmöglich dafür sorgen, dass der Lehrgangsbetrieb an der NABK wieder aufgenommen wird.“
Bereits jetzt müssten auch in verschiedenen Bereichen die Feuerwehrleute bis zu drei Jahre auf einen Lehrgangsplatz an der NABK warten. Nun sei vollkommen unklar, wie die Ausbildung und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehren auf kurze und lange Sicht gewährleistet werden soll. „Mit dieser Entscheidung hat die Landesregierung einen großen Fehler gemacht und fügt dem Ehrenamt im ganzen Land schweren Schaden zu“, betont Rudolf Götz. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade eine für das Ehrenamt in der Feuerwehr so wichtige Landeseinrichtung geräumt wird, während andere Liegenschaften nach wie vor leer stehen“, sagt der Abgeordnete.
Wie der Landtagsabgeordnete Rudolf Götz erklärt, sei zudem völlig unklar, wie der jetzt zusätzlich wachsende Stau in der Lehrgangszuteilung an die Feuerwehren gelöst und Ausbildungsfristen eingehalten werden sollen: „Gerade die Führungslehrgänge zum Gruppen- und Zugführer erfolgen in zwei aufeinander aufbauenden Teilen. Was passiert, wenn der Lehrgangsbetrieb längerfristig ausgesetzt wird und bereits abgeschlossene Ausbildungsteile ihre Gültigkeit verlieren? Hier bleiben drängende Fragen offen, auf die alle freiwilligen Feuerwehrleute vollkommen zu Recht eine Antwort erwarten.“
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