Goslar. Der Hauptkomplex des Schulzentrums Goldene Aue, der 1973/1974 erbaut wurde, beschäftigt Goslars Politik seit geraumer Zeit. Um die Frage zu klären, ob eine Sanierung oder ein kompletter Neubau sinnvoller wäre, wurde vom Landkreis eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nun abgeschlossen ist und einen Neubau empfiehlt.
Der Ist-Zustand:
Jeweils zirka 650 Schüler des Christian-von-Dohm-Gymnasiums und der Realschule Goldene Aue nutzen derzeit das Schulgebäude, das sich bislang in der Hand des Landkreises befand und in über 40 Jahren nur den nötigsten Sanierungsmaßnahmen unterzogen wurde, so heißt es in der Beschlussvorlage, die zukünftig in den politischen Gremien zur Beratung kommen wird. Dies habe zu einem erheblichen Investitionsstau geführt, der eine umfassende Sanierung umungänglich mache. Hinzu komme, dass der Raumbedarf größer als die im Bestand befindliche Fläche sei. So sei mindestens ein Erweiterungsneubau erforderlich. Natürlich gebe es noch eine radikalere Variante: Ein Abriss des Schulzentrums und eine Neuerrichtung am gleichen Standort. Das Für und Wider dieser Varianten wurde nun in einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie abgewogen.
Diese Varianten wurden untersucht:
Sanierung der Bestandsgebäude und Erweiterungsbau: Bei dieser Variante sollen die festgestellten Fehlflächen mit einem Erweiterungsbau kompensiert werden. Hinzu käme eine Kernsanierung des gesamten vorhandenen Schulgebäudes einschließlich der Haustechnikflächen und des Kriechkellers.
Neubau am gleichen Standort: Im südlichen Grundstücksbereich soll ein Neubau realisiert werden, der den gesamten Flächenbedarf abdeckt. Das Bestandsgebäude würde abgerissen, während Haustechnikflächen zur Versorgung der anderen Gebäude wie die BBS Baßgeige und Gebäudeteile wie die Sporthallen erhalten blieben.
Zwei Beschaffungsvarianten wurden verglichen:
Nicht nur die Varianten der Sanierung oder des Neubaus waren Bestandteile der Studie, sondern auch zwei Beschaffungsvarianten. Dies wäre zum einen die konventionelle Beschaffungsvariante mit der öffentlichen Hand als Bauherr. Hier stünden Planung, Bauabwicklung und Projektsteuerung in der Verantwortung des Landkreises, übernähme dabei aber auch alle Risiken bezüglich der Finanzierung, des Betriebes und der Verwertung des Gebäudes.
Alternativ gibt es jedoch auch das Totalunternehmermodell, bei dem sämtliche Realisierungsleistungen an einen privaten Unternehmer übergehen. Somit lägen Planung, Bau/Sanierung und Zwischenfinanzierung in der Hand des privaten Auftragnehmers, während Endfinanzierung, Instandhaltung, Betrieb und Verwertung in den Aufgabenbereich der Kommune fielen.
Ergebnis der Studie:
Die Prüfer kommen zu dem abschließenden Ergebnis, dass ein Neubau sowohl in öffentlicher Hand als auch mit einem Privaten am wirtschaftlichsten wäre. Bei der konventionellen Variante könnten bis zu 2,7 Millionen Euro, über ein Totalunternehmermodell sogar bis zu 5,8 Millionen Euro eingespart werden, so dass letzteres zu bevorzugen sei. Die Kosten der Gesamtmaßnahme würden sich dann auf etwa 47,5 Millionen Euro belaufen. Allerdings wäre die Baumaßnahme voraussichtlich förderfähig, da hier das Kommunalförderungsgesetz zum Tragen kommen und nach aktuellem Stand zirka 3,4 Millionen Euro Fördermittel generiert werden könnten.
Der Zeitplan:
Am 4. Dezember wird es voraussichtlich im Kreistag zu einer Variantenentscheidung kommen. Im ersten Quartal 2018 soll dann das Vergabeverfahren angestoßen werden, die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für eine funktionale Leistungsbeschreibung wird vermutlich bis Ende 2018 andauern. In 2019 käme es dann zu einem Teilnahmewettbewerb, einer Ausschreibung, einem Verhandlungsverfahren und letztendlich zu einem Vergabebeschluss.
Für das zweite Quartal 2020 ist schließlich der Beginn der Genehmigungs- und Bauphase vorgesehen, so dass im Oktober 2022 eine Gebäudeübergabe des Neubaus erfolgen könnte. Daraufhin wäre der Abriss der Altgebäude und die Erstellung der Außenanlagen abzuschließen. Mitte 2023 sollen sämtliche Maßnahmen abgeschlossen sein.
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