Harz soll neue Attraktion bekommen - Naturschutzzone wird begrenzt

Am Matthias-Schmidt-Berg bei St. Andreasberg soll eine 500 Meter lange Hängeseilbrücke errichtet werden.

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Symbolbild | Foto: Nino Milizia

Braunlage. Der Kreistag in Goslar hat am Montag eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass im Harz eine weitere Touristen-Attraktion gebaut werden kann. Am Matthias-Schmidt-Berg bei St. Andreasberg soll eine Hängeseilbrücke auf einer Länge von 500 Meter errichtet werden. Hierfür muss die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet geändert werden.



Dem stimmte der Kreistag am Montag zu. Die Kreisverwaltung hatte zuvor eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Das Interesse des Investors und der Stadt Braunlage an der touristischen Weiterentwicklung sei in diesem Fall höher zu gewichten als das Interesse am Fortbestehen der Schutzzone.

Zonen werden angepasst


Die Planungen des Investors zum Bau der Hängeseilbrücke liegen ungefähr je zur Hälfte in der Hauptzone (H-Zone) und in der Tourismuszone (T-Zone) des Landschaftsschutzgebietes. Da der Bau der Brücke nicht mit den Vorgaben der H-Zone, die eine Bebauung der Landschaft ausschließen, vereinbar ist, soll die H-Zone entsprechend verkleinert und die T-Zone vergrößert werden. Die Änderung soll durch eine Verordnung erfolgen, in welcher der Gebietszuschnitt der Zonen angepasst wird.

Die Stadt Braunlage hatte bereits im Dezember 2021 die Änderung der Schutzzoneneinteilung im Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ beantragt. Im Februar 2022 hatte der Kreistag seine Bereitschaft zur Änderung signalisiert und die Verwaltung mit der Einleitung des erforderlichen Beteiligungsverfahrens beauftragt. Das Verfahren wurde durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet.

Bedenken des Naturschutzbeauftragten


Bedenken gegen das Vorhaben seien lediglich vom Kreisnaturschutzbeauftragte Dr. Michael Lücke geäußert worden. Dieser habe eine Rückbauverpflichtung gefordert und den Flächenbedarf für die Brücke und die Infrastruktur hinterfragt. Laut Kreisverwaltung seien diese Fragen allerdings im Bauleitverfahren beziehungsweise im Baugenehmigungsverfahren zu beantworten und hätten keine Relevanz für die geplante Zonenänderung. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans seien eigenständige Verfahren, die bei der Stadt Braunlage geführt würden. Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden.


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