Hohe Impfquote beim Pflegepersonal im Landkreis Goslar

Im vollstationären Bereich liegt die Impfquote bei den Pflegekräften bei rund 96 Prozent.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Goslar. Im Gesundheits- und Pflegebereich müssen Beschäftigte ab dem 15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Im Auftrag des niedersächsischen Sozialministeriums hat die Heimaufsicht des Landkreises Goslar in dieser Woche die Impfquote der Beschäftigten in den voll- als auch teilstationären Einrichtungen der Altenpflege abgefragt. Im vollstationären Bereich liegt die Impfquote bei den Pflegekräften bei rund 96 Prozent, im Bereich des weiteren Personals, beispielsweise Verwaltung, Küche oder Hausservice, liegt die Impfquote bei 93 Prozent. Im teilstationären Bereich, so zum Beispiel in Tagespflegen, liegt die Impfquote beim Personal bei annähernd 100 Prozent. Das berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.



Die Bewohnerinnen und Bewohner in den 42 vollstationären Alten- und Pflegeheimen im Landkreis sind belastbaren Schätzungen zufolge in über 97 Prozent der Fälle geimpft. Goslars Landrat Dr. Alexander Saipa freut sich über die hohe Impfquote in den Einrichtungen, appelliert aber gleichzeitig an die bislang noch ungeimpften Beschäftigten, bei denen keine triftigen Gründe gegen eine Impfung sprechen, sich in der kommenden Woche eine Corona-Schutzimpfung verabreichen zu lassen. „Wer sich in der kommenden Woche seine erste Impfung holt, kann bis zum Stichtag am 15. März noch den vollen Impfschutz erlangen. Unsere mobilen Impfteams sind in der Fläche unterwegs. Dort kann sich jeder ganz niedrigschwellig impfen lassen. Diese Gelegenheit sollte unbedingt genutzt werden“, so Landrat Dr. Saipa.

Impfpflicht auch für Externe?


Dr. Saipa macht ferner darauf aufmerksam, dass die Impflicht nach Lesart von Informationen des Bundesgesundheitsministeriums nicht ausschließlich Personen treffen könnte, die direkt in einer Einrichtung des Gesundheits- und Pflegebereichs beschäftigt sind, sondern das möglicherweise Externe, die immer mal wieder in einem Altenheim zu tun haben (beispielsweise Handwerker), von der Impflicht erfasst sein könnten. Auch hier rät der Chef der Goslarer Kreisverwaltung bei noch nicht erfolgter Impfung dies schnellstens nachzuholen.


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