Junk führte auch 2016 Nebeneinkünfte nicht korrekt ab

von Nino Milizia


Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk hat erneut die Höchstgrenze bei Nebeneinkünften überschritten. Symbolfoto: Alexander Panknin
Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk hat erneut die Höchstgrenze bei Nebeneinkünften überschritten. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Für die Jahre 2014 und 2015 hatte Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk bereits 31.000 Euro nachzahlen müssen, da seine Einkünfte durch Nebentätigkeiten die erlaubte Höchstgrenze überschritten hatten. Ein ähnliches Schicksal ereilt ihn nun auch für 2016: Es geht diesmal um 8.350 Euro. Das geht aus einem Beschlussvorschlag im Verwaltungsausschuss hervor.


Wie schon für 2014 und 2015 war für das vergangene Kalenderjahr erneut die NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH als Gutachter tätig. Somit muss der OB nun 8.350 Euro der Stadtkasse zuführen. Bereits für 14/15 hatte sich ein Betrag von 31.000 Euro angesammelt, nachdem Dr. Junk selbst nur knapp 2.500 Euro als ablieferungspflichtig angegeben hatte. Nun wächst die Diskrepanz also noch weiter an, der Oberbürgermeister hätte ohne den Einsatz eines Gutachters fast 40.000 Euro in drei Jahren zu wenig an die Stadt Goslar gezahlt.

Das Echo seiner jetzt schon zahlreichen Gegner dürfte nun noch lauter hallen. In der Vergangenheit hatte es bereits anonyme Anzeigen gegen Junk gegeben. Ob Goslars Politik die Sache mit einer einfachen Nachzahlung ruhen lässt, bleibt abzuwarten.

Ergeben sich doch nun einige brennende Fragen: Ist der Oberbürgermeister selbst nicht in der Lage, seine Nebeneinkünfte zu überblicken und korrekt abzuführen? Werden auch in Zukunft Gutachter nötig sein, die Einhaltung der Höchstgrenze zu gewährleisten? Und die vielleicht wichtigste Frage: Kann man 40.000 Euro in drei Jahren tatsächlich auf eine Rechenschwäche schieben oder steckt womöglich Berechnung dahinter?

Für Dr. Oliver Junk könnte es nun vielleicht doch noch eng werden. Für die Ex-Bürgermeisterin von Bad Sachsa, Helene Hofmann, hatten in einem ähnlich gelagerten Fall bereits 15.000 Euro für ein Strafverfahren gereicht.

Der Verwaltungsausschuss will sich am 17. Oktober mit diesem Thema beschäftigen.

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