Goslar. Die zuständige Kommunalaufsicht im Innenministerium des Landes Niedersachsen hat nach Angaben eines Sprechers bereits am 10. September ein Disziplinarverfahren gegen Goslars amtierenden Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk eingeleitet. Hintergrund seien Unstimmigkeiten beim Vergabeverfahren zum Kattenberg-Grundstück.
Der Verdacht der "Aktenmanipulation" wurde am 8. Juni 2021 durch die Ratsherren Stefan Eble (SPD) und Stephan Kahl (FDP) in einer aktuellen Stunde im Rat der Stadt Goslar öffentlich bekannt. Es geht um ein in der Gesamtakte fehlendes Beschwerdeschreiben der Investorengruppe Folkert Bruns und Hans-Joachim Tessner, die sich neben der Klosterkammer für das Kattenberg-Grundstück interessiert hatten. Mitten im Ausschreibungsverfahren hatte sich nach Angaben von SPD und FDP eine wichtige Voraussetzung in der Ausschreibung verändert: Das Sanierungskostenrisiko lag plötzlich nicht mehr beim Investor, sondern bei der Stadt. Ein Punkt, den auch das Rechnungsprüfungsamt der Verwaltung und dem Oberbürgermeister ankreidete, zumal die Möglichkeit zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag - ein letzter Ausweg für die Stadt - später auch noch verschwand. Bruns und Tessner erfuhren von den geänderten Vergabebedingungen - und dem Zuschlag für die Klosterkammer - aus den Medien. Den Bau übernehmen jetzt aber dennoch lokale Akteure: Dirk Junicke und schließlich doch Hans-Joachim Tessner über die TeWo GmbH.
Kommunalaufsicht ermittelt seit einem Jahr
Die Kommunalaufsicht ermittelt jedoch nicht erst seit Zugang jenes Beschwerdeschreibens an die beiden Ratsherren durch einen anonymen Absender, sondern bereits seit August 2020 nach einer Beschwerde. Der Prozess dauerte an, da etliche Schriftwechsel zwischen der Stadtverwaltung und der zuständigen Kommunalaufsicht nötig gewesen seien. "Es wurden gewisse Akten nicht vorgehalten, und es kann auch nicht dargelegt werden, warum das so ist. Dabei geht um Steuergelder. Es ist unsere Aufgabe als Land, genau hinzuschauen, ob alles korrekt abgelaufen ist. Und in diesem Fall sahen wir uns dazu veranlasst, ein Disziplinarverfahren einzuleiten", erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. Wie lange ein solches Verfahren dauert, sei ebenso wie die Folgen für den oder die Betroffenen immer unterschiedlich. Der Sprecher erklärt jedoch unter Vorbehalt, dass unter gewissen Umständen auch die private Haftung des Oberbürgermeisters nicht ausgeschlossen sei.
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