Goslar. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen einen 42-jährigen SPD-Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Goslar wegen des Vorwurfs des unerlaubten Besitzes von kinderpornografischen sowie jugendpornografischen Schriften erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen auf Nachfrage von regionalHeute.de mit.
Laut Staatsanwaltschaft habe bereits am 6. Januar 2022 eine Durchsuchung bei dem Angeschuldigten stattgefunden. Dabei seien Datenträger sichergestellt worden, auf denen sich nach der Auswertung kinder- und jugendpornografische Bilddateien befunden haben sollen. Laut Kathrin Söfker, Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover, habe sich die Anzahl von jugendpornografischen Bilddateien im fünfstelligen Bereich befunden, die der kinderpornografischen (unter 14 Jahren) im unteren dreistelligen Bereich.
Hinweis aus den USA
Das Verfahren sei durch einen Hinweis des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in Gang gekommen. Das NCMEC ist eine US-amerikanische Organisation, die sich seit 1984 für die Suche nach vermissten Kindern und den Schutz vor sexueller Ausbeutung einsetzt. NCMEC betreibt auch die Internetseite CyberTipline, eine Plattform zur Meldung von sexuellem Missbrauch und Online-Kriminalität gegen Kinder.
Gericht entscheidet
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage beim zuständigen Amtsgericht erhoben. Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts habe nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Es würde weiter die Unschuldsvermutung gelten, macht Erste Staatsanwältin Kathrin Söfker abschließend deutlich.
Dass die Anklage erst drei Jahre nach der Durchsuchung erfolgt, erklärt die Staatsanwältin mit der hohen Arbeitsbelastung, der aufwändigen Ermittlungsarbeit und den immer größer werdenden Datenmengen, die durch die Ermittler gesichtet werden müssen. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover werden alle Ermittlungen zu Kinderpornografie in Niedersachsen gebündelt. Jährlich werden dort etwa 10.000 Fälle bearbeitet, so Söfker.
Bei einer Verurteilung wegen des Besitzes von jugendpornografischen Bilddateien droht ein Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Besitz von kinderpornografischem Material wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und fünf Jahren bestraft.