Kindesmissbrauch in Goslar: Urteile gegen Lehrerin und Ex-Abgeordneten rechtskräftig

Eine Lehrerin aus Goslar und ihr früherer Lebensgefährte wurden wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Goslar/Braunschweig. Im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kindes durch eine Lehrerin aus Goslar und ihren früheren Lebensgefährten sind die Urteile rechtskräftig. Wie das Landgericht Braunschweig am heutigen Mittwoch mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen beider Angeklagten verworfen.



Mit Beschluss vom 1. Oktober 2026 hat der BGH die Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen. Die von den Angeklagten erhobenen Rügen wegen möglicher Verfahrensfehler und Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts hätten keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Damit ist das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig vom 18. März 2026 rechtskräftig.

Lehrerin zu Bewährungsstrafe verurteilt


Die damals 47-jährige Frau war wegen des Herstellens und der Weitergabe kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen angeklagt. In einem dieser Fälle stand dies in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexuellem Missbrauch von Kindern.

Das Landgericht verurteilte die Frau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ex-Bundestagsabgeordneter muss ins Gefängnis


Der ebenfalls angeklagte frühere Lebensgefährte der Frau, der zum Tatzeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dabei wurden Strafen aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Februar 2025 einbezogen und die dort gebildete Gesamtstrafe aufgelöst.

Auch gegen dieses Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt. Nachdem der BGH diese verworfen hat, ist nun auch die Verurteilung des Mannes rechtskräftig.

Ermittlungen führten von Berlin nach Goslar


Der Fall war im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte bekannt geworden. Dabei waren Chatnachrichten und Bilddateien mit Bezug nach Goslar sichergestellt worden. Im weiteren Verfahren ging es unter anderem um sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau sowie um die Herstellung und Weitergabe entsprechender Bilder.

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