Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im Oktober geführt werden.
Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?
Die Landgerichte
Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.
Wie kommt es zum Prozess?
In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.
Die Landgerichte der Region
Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.
Prozesse am Landgericht Braunschweig
Messerattacke in Obdachlosenunterkunft
Beginn: Dienstag, 6. Oktober 2026, 9:30 Uhr
Tatvorwurf: versuchter Totschlag
Tatort: Wolfenbüttel
Tatzeitraum: 13. August 2025
Zur Last gelegte Tat:
Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. August 2025 in einer Obdachlosenunterkunft in Wolfenbüttel einen Mann mit einem Messer im Bereich des Unterkiefers verletzt zu haben. Es ist bereits der zweite Prozess in dieser Sache. Die 9. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig verurteilte den Angeklagten am 13. Februar 2026 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 21. Juli 2026 den Schuldspruch, hob jedoch die Strafzumessung auf und verwies die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zurück.
Körperverletzung und versuchter schwerer Raub
Beginn: Dienstag, 13. Oktober 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung, versuchter schwerer Raub
Tatort: Wolfsburg
Tatzeitraum: 23. März 2026
Zur Last gelegte Tat:
Der 28-jährige Angeklagte soll in Wolfsburg ein Restaurant in einer Kleingartenanlage gepachtet haben. Zwischen ihm und einem Funktionär des Kleingartenvereins soll es zu einem Streit gekommen sein, nachdem Einrichtungsgegenstände entfernt worden waren. Der Angeklagte soll der Auffassung gewesen sein, dass ihm deshalb Schadensersatz zustehe, obwohl ihm bekannt gewesen sein soll, dass er keinen entsprechenden Anspruch hatte.
Zur Durchsetzung seiner vermeintlichen Forderung soll der Angeklagte einen gesondert verfolgten Mann hinzugezogen haben. Dieser soll mit Wissen des Angeklagten eine Pistole mitgeführt haben. Gemeinsam sollen sie zu der Gartenlaube des Geschädigten gegangen sein, der dort schlief.
Der gesondert verfolgte Mittäter soll dem Geschädigten die Pistole an den Hals beziehungsweise Kopf gehalten und Geld gefordert haben. Als der Mann kein Geld herausgab, soll der Mittäter ihm mehrfach gegen Gesicht und Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte soll währenddessen außerhalb des Raumes gewartet und die Umgebung abgesichert haben.
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Beginn: Dienstag, 20. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 11 Uhr; Dienstag, 3. November 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a.
Tatort: Braunschweig
Tatzeitraum: 7. Juni bis 26. Juli 2025 und 9. Juli 2026
Zur Last gelegte Tat:
Dem 22-jährigen Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, am 7. Juni 2025 insgesamt 1.758,36 Gramm Cannabis im Kofferraum eines Fahrzeugs zum gewinnbringenden Weiterverkauf bereitgehalten zu haben. Im Fußraum auf der Fahrerseite soll sich zudem eine geladene und zugriffsbereite Schreckschusswaffe mit Pfeffer- und Platzpatronen befunden haben.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sollen 27,54 Gramm Kokain, 681,16 Gramm Haschisch, Munition für Schreckschusswaffen, eine Armbrust, ein Geldzählgerät, Cannabispflanzen, ein Grow-Zelt und entsprechendes Zubehör sowie Bargeld gefunden worden sein.
Am 26. Juli 2025 soll der Angeklagte zudem ohne Fahrerlaubnis gefahren sein. Bei einer Kontrolle sollen Polizeibeamte in einem Rucksack 255,98 Gramm Cannabis gefunden haben, die für den Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen weitere 20,6 Gramm Kokain gefunden worden sein.
Am 9. Juli 2026 soll der Angeklagte schließlich 985,22 Gramm Kokain, 2.305,20 Gramm Marihuana und 2.688,80 Gramm Haschisch in einer Sporttasche aufbewahrt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einziehung von 5.195,36 Euro.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Beginn: Montag, 26. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: 3. und 5. November 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Tatort: Wolfsburg
Tatzeitraum: 12. November 2016 bis 29. November 2018
Zur Last gelegte Tat:
Dem 52-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 12. November 2016 und dem 29. November 2018 in Wolfsburg in drei Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben, mit dem er verwandt ist.
Im Verfahren wird zudem geprüft, ob eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht kommt.
Schwerer Raub mit Revolver
Beginn: Montag, 26. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Schwerer Raub
Tatort: Braunschweig
Tatzeitraum: 1. September 2022
Zur Last gelegte Tat:
Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 1. September 2022 gemeinsam mit zwei bislang nicht identifizierten Mittätern in eine Wohnung eingedrungen zu sein. Dort sollen die Täter die Opfer mit Klebeband gefesselt und ihnen den Mund zugeklebt haben. Der Angeklagte oder einer seiner Mittäter soll einen Revolver mitgeführt haben, um den Widerstand der Opfer zu überwinden.
Anschließend sollen die Täter 700 Euro an sich genommen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einziehung von 700 Euro.
Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug
Beginn: Montag, 26. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 28. Oktober; 3., 5., 6., 9. und 13. November; 1., 2., 7., 9., 15., 16. und 17. Dezember; 12., 14. und 28. Januar 2027
Tatvorwurf: banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 25. Februar 2016 bis 30. November 2017
Zur Last gelegte Tat:
Den vier Angeklagten im Alter von 54, 55, 68 und 72 Jahren wird vorgeworfen, zwischen dem 25. Februar 2016 und dem 30. November 2017 in neun Fällen als Bande vorgegangen zu sein. Sie sollen regionale Unternehmen angesprochen und ihnen „kostenlose“ Energieberatungen angeboten haben. Die Beratungen sollten zu 80 Prozent über staatliche Fördermittel sowie durch weitere Gelder eines Vereins finanziert werden, den der 55- und der 68-jährige Angeklagte gegründet haben sollen.
Die Unternehmen mussten nach den Förderbedingungen einen Eigenanteil von 20 Prozent übernehmen. Dieser soll jedoch von dem Verein übernommen worden sein, was gegen die Förderbedingungen verstoßen haben soll. Die entsprechenden Förderanträge sollen von dem 54- und dem 72-jährigen Angeklagten gestellt worden sein.
Das Beratungsunternehmen soll von dem 54-Jährigen geführt worden sein. Der 68- und der 72-Jährige sollen dort gearbeitet haben. Die Angeklagten sollen durch überhöhte Rechnungen und den dadurch gesteigerten Umsatz mittelbar wirtschaftliche Vorteile angestrebt haben.
In einigen Fällen sollen Zahlungen durch Dritte tatsächlich geleistet worden sein. In anderen Fällen soll es wegen Streitigkeiten oder des Ausscheidens aus dem Vorhaben nicht zu den vorgesehenen Zahlungen gekommen sein.
Gewerbsmäßiger Besitz von mehreren Kilogramm Cannabis
Beginn: Dienstag, 27. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: Montag, 2. November 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Braunschweig
Tatzeitraum: 10. Juli 2025
Zur Last gelegte Tat:
Der 26-jährige Angeklagte soll am 10. Juli 2025 mehrere Kilogramm Cannabis in einem Keller in Braunschweig aufbewahrt haben, um die Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei der Durchsuchung sollen 6.197,67 Gramm Cannabis sowie 89,06 Gramm cannabis-haltiges Material sichergestellt worden sein.
Außerdem soll Bargeld gefunden worden sein, das aus früheren Drogengeschäften stammen und deshalb der erweiterten Einziehung unterliegen soll.
Schwere Körperverletzungen
Beginn: Dienstag, 27. Oktober 2026, 9:30 Uhr
Fortsetzungstermine: 2. November; 16., 24. und 27. November; 7., 10., 15. und 17. Dezember; 7., 12., 14. und 18. Januar 2027; 3., 12., 19., 23. und 25. Februar; 2. und 4. März 2027
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 16. September 2021 bis 16. März 2026
Zur Last gelegte Tat:
Den vier Angeklagten im Alter von 62, 50, 29 und 54 Jahren werden zahlreiche Übergriffe auf eine Frau vorgeworfen. Drei der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Dem 62-jährigen Angeklagten werden 26 Taten zur Last gelegt, dem 50-Jährigen zehn, dem 29-Jährigen elf und dem 54-Jährigen drei.
Die Geschädigte soll mit der 62-Jährigen und deren 29-jähriger Tochter zunächst in einem freundschaftlichen beziehungsweise familiären Verhältnis gestanden haben. Sie soll für die beiden Frauen Reinigungsarbeiten und Besorgungen übernommen haben und dafür Unterstützung bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten erhalten haben. Aufgrund fehlender sozialer Kontakte soll sie zunehmend von den beiden Frauen abhängig geworden sein.
Nach angeblichem Fehlverhalten der Geschädigten sollen die beiden Frauen begonnen haben, sie mit Schlägen und Tritten zu bestrafen. Daraus soll sich ein Muster entwickelt haben, bei dem die Angeklagten zunehmend Kontrolle und Macht über die Frau ausgeübt haben sollen. Die Taten sollen teilweise allein und teilweise gemeinsam begangen worden sein.
Der 50-jährige Angeklagte ist der Ehemann der 62-Jährigen, der 54-Jährige der Partner der 29-Jährigen. Einige der Übergriffe sollen zudem fotografiert oder gefilmt worden sein. Für die 62- und 50-Jährigen kann außerdem die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.
Raub auf zwei Tankstellen
Beginn: Donnerstag, 29. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 11., 12. und 16. November
Tatvorwurf: schwerer Raub
Tatort: Clausthal-Zellerfeld und Wolfsburg
Tatzeitraum: 4. und 13. Dezember 2025
Zur Last gelegte Tat:
Dem 19-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, am Abend des 4. Dezember 2025 gemeinsam mit einem Mittäter vermummt eine Tankstelle in Clausthal-Zellerfeld aufgesucht zu haben. Dort sollen sie den Kassierer unter Vorhalt einer Waffe, wobei nicht auszuschließen sei, dass es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt habe, zur Herausgabe des Kasseninhalts aufgefordert und anschließend 1.000 Euro entnommen haben. Danach sollen sie geflüchtet sein.
Dem 19-Jährigen wird darüber hinaus vorgeworfen, am Abend des 13. Dezember 2025 gemeinsam mit einem weiteren, 22-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft zur Verbüßung einer Jugendhaft befindet, entsprechend einem zuvor gefassten gemeinsamen Tatplan maskiert eine Tankstelle in Wolfsburg aufgesucht zu haben. Die beiden sollen den Kassierer unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe zur Herausgabe der Kassenbestände aufgefordert haben. Dabei sollen sie Bargeld in Höhe von 925,84 Euro sowie Tabakwaren, Filter und weitere Waren an sich genommen haben. Anschließend sollen beide geflüchtet sein.
Landgericht Hildesheim
Versuchter Totschlag mit einem Auto
Beginn: Donnerstag, 8. Oktober 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 15. Oktober; 2. November
Tatvorwurf: versuchter Totschlag, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung
Tatort: Lengede-Barbecke
Tatzeitraum: 26. April 2026
Zur Last gelegte Tat:
Dem 28-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am Tattag zusammen mit seiner Lebensgefährtin zu deren Ex-Ehemann – dem späteren Geschädigten – nach Lengede-Barbecke begeben zu haben, um dort die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin abzuholen. Diese sollen das Wochenende dort verbracht haben. Zwischen den Ex-Eheleuten soll ein angespanntes Verhältnis geherrscht haben.
Im Rahmen der Abholung der Kinder habe der Ex-Ehemann die Lebensgefährtin des Angeklagten beleidigt und seine Abneigung gegenüber dem Angeklagten geäußert. Nachdem der Angeklagte, seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder in dem VW Polo Platz genommen haben sollen, habe der Angeklagte den Wagen zunächst zurückgesetzt, dann jedoch den Vorwärtsgang eingelegt und auf etwa 20 km/h beschleunigt. Er soll dabei auf den vor dem Fahrzeug stehenden Geschädigten zugehalten haben, um diesen umzufahren, wobei er es für möglich gehalten habe, dem Geschädigten hierdurch tödliche Verletzungen zuzufügen.
Das Fahrzeug habe den Geschädigten, der keine Möglichkeit mehr gehabt habe auszuweichen, erfasst. Er sei zunächst seitlich mit dem Körper auf die Motorhaube und anschließend mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe geprallt. Diese sei dadurch großflächig beschädigt worden. Anschließend sei der Geschädigte seitlich von dem Fahrzeug heruntergerutscht und reglos auf dem Boden liegengeblieben.
Dem Angeklagten sei aufgrund der Beschädigungen am Fahrzeug sowie durch das Geräusch des Aufpralls die Heftigkeit der Kollision bewusst gewesen. Dennoch sei er in dem Bewusstsein, dem Geschädigten möglicherweise tödliche Verletzungen zugefügt zu haben, davongefahren, ohne sich um dessen Schicksal zu kümmern.
Der Geschädigte habe eine Thoraxprellung, Abschürfungen im Bereich der Extremitäten, eine Platzwunde an der Stirn sowie Schwellungen im Gesicht erlitten. Er sei durch Anwohner, die durch den Lärm auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, erstversorgt und in ein Krankenhaus eingeliefert worden.
Der Angeklagte befindet sich seit der ihm vorgeworfenen Tat in Untersuchungshaft.

