Kreiselternrat: Verteilung der Selbsttests muss besser geregelt werden

Ein wahlloses, unregelmäßiges und nicht schülerzahlbezogene Verteilen der Schnellselbsttests führt zu unnötigen Unruhen und Planungsschwierigkeiten an den Schulen.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Goslar. Das Kultusministerium Niedersachsens hat als Behörde flexibel und vor allem schnell in den Osterferien auf die zahlreichen Proteste aus Eltern- und Lehrerschaft reagiert und den Schnellselbsttest für die Schüler verpflichtend in die häusliche Umgebung verlegt. Diese Vorgehensweise begrüßt der Kreiselternrat (KER) Goslar, der diese Forderung auch an den Kultusminister gestellt hatte, ausdrücklich. Doch wieder einmal funktioniert das Management des Kultusministers in der COVID-19 Pandemie nicht. Die Selbsttests nur als "zusätzliche Sicherheit" anzusehen, entspricht nicht der von Eltern erwarteten Fürsorgepflicht des Kultusministeriums für alle an Schule Beteiligten. Es muss verpflichtend, zeitlich verbindlich und flächendeckend an den Schulen getestet werden und dazu müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ein wahlloses, unregelmäßiges und nicht schülerzahlbezogene Verteilen der Schnellselbsttests führt zu unnötigen Unruhen und Planungsschwierigkeiten an den Schulen. Dies teilt der KER in einer Pressemitteilung mit.


Auch stelle die Bereitstellung von Testkits in Einzelbestandteilen, die dann in den Schulen mühsam zu Einzeltestkits zusammengestellt werden müssen, eine für das Lehrpersonal unzumutbare Belastung und zugleich unhygienische und fehlerbehaftete Vorgehensweise dar. Diese Konzeptlosigkeit bei der logistischen Verteilung der Selbsttestkits müsse umgehend bereinigt werden.

Das heiße: Die richtigen Testkits (Einzeltests), in der richtigen Stückzahl müssten rechtzeitig und regelmäßig verbindlich für alle an Schule Tätigen in allen Schulen zur Verfügung stehen.


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